Moers. Die Tat in Moers im November 2019 hatte für Aufsehen gesorgt. Jetzt wurde der 24-jährige Täter verurteilt. Richter Huismann findet klare Worte.

Für siebeneinhalb Jahre schickt die auswärtige große Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers den 24-jährigen Angeklagten wegen des Totschlags an einem 23-jährigen Moerser im November 2019 hinter Gitter. Damit bleibt das Gericht ein Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Wie der Vorsitzende Richter Johannes Huismann in der Urteilsverkündung am Donnerstag schilderte, sei der 24-jährige Angeklagte zusammen mit drei weiteren Männern an einem Kiosk an der Homberger Straße mit Teleskopstöcken und Messern bewaffnet auf zwei unbewaffnete Gegner losgegangen. Wobei der Angeklagte das Messer in der Hand gehalten habe. Dies sei auf einem Zeugen-Video zu sehen.

Tod des Opfers billigend in Kauf genommen

Dem Opfer habe der Angeklagte dann mit großer Wucht zwei Messerstiche (im zeitlichen Abstand) versetzt und dabei den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. Der erste Stich habe den Brustbeutel geöffnet, der spätere zweite Stich landete im Herzen des Opfers, das noch am Tatort starb. Die Kammer sei überzeugt, dass schon der erste Stich erhebliche Verletzungen bewirkt habe, schon er hätte potenziell tödlich sein können.

Der Angeklagte sei kein Mörder, habe aber bei beiden Stichen mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. „Dass solche Stiche lebenswichtige Gefäße treffen, liegt auch für den Laien auf der Hand“, so Huismann. Notwehr sei bei einem Angriff von vier Bewaffneten auf zwei Unbewaffnete nicht erkennbar.

Zur gemeinschaftlichen Rache verabredet und bewaffnet

Laut Gutachter sei der 24-Jährige strafrechtlich voll verantwortlich für die Tat. Es liege auch kein minderschwerer Fall vor, denn ein Handeln im Affekt, beispielsweise nach einer groben Beleidigung, sei nicht erkennbar. Man habe sich zur gemeinschaftlichen Rache verabredet und bewaffnet. Dem Angeklagten hielt die Kammer zugute, dass er weitgehend geständig gewesen sei.

Auch habe er ein gewisses Mitgefühl für die Familie des Opfers gezeigt. Daneben sei er bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Darüber hinaus habe er einen sehr schweren Lebensweg hinter sich. Allerdings, so Huismann, spreche die Art des Angriffs gegen einen Unbewaffneten auf offener Straße für eine „nicht unerhebliche kriminelle Energie“.