Moers. Im Prozess gegen den 24-Jährigen wegen der tödlichen Attacke in Moers hatte am Montag der Gutachter das Wort. Der Termin fürs Urteil steht fest.
Achteinhalb Jahre Gefängnis fordert die Staatsanwaltschaft in dem Prozess, bei dem ein 24-jähriger Moerser einen 23-Jährigen laut Anklage während einer Schlägerei mit zwei Messerstichen getötet haben soll.
Die Tat ereignete sich im November 2019 rund um einen Drogenkauf vor einem Kiosk an der Homberger Straße. Beteiligt waren sechs Personen. Wegen Corona laufen die Verfahren getrennt. Der Gutachter schilderte die problematische Kindheit des Angeklagten, dessen alkoholabhängige Mutter wechselnde Bekanntschaften gehabt habe. Wobei das Kind auch unter anderem der Gewalt eines Partners ausgesetzt gewesen sei.
Gutachter: Angeklagter nimmt über Jahre Drogen
Später, auf eigenen Füßen, ging der Angeklagte in eine Lehre, schaffte jedoch den Abschluss nicht. Nach jahrelangem Drogenkonsum sei er heute jedoch frei von Cannabis, zitierte der Gutachter den Angeklagten. Zur Tatzeit sei er zudem einer regelmäßigen Arbeit nachgegangen.
Der Gutachter sah zwar eine Unreife sowie eine Neigung zur Aggressivität bei dem 24-Jährigen, jedoch keine pathologische Störung und keine Steuerungsunfähigkeit während der Tat. Dass der Beschuldigte sich an den zweiten, tödlichen Stich wegen Affekts nicht erinnern könne, hielt er für schwer vorstellbar, dies sei aber nicht ganz auszuschließen.
Mit zwei Schlagstöcken und zwei Messern bewaffnet
Der Angeklagte habe sich vor der Tat mit den Freunden getroffen und aktiv bewaffnet. Dies, um sich für einen vorausgegangenen Drogenbetrug zu rächen. Mit insgesamt zwei Schlagstöcken sowie einem kürzeren und einem längeren Messer seien der Angeklagte und die drei weiteren Helfer auf den Drogendealer und dessen Freund losgegangen, führte Staatsanwalt Daniel Klocke an.
Wobei der Angeklagte dem unbewaffneten Opfer sofort den ersten Stich in den Bauch versetzt habe, wie ein Video zeige. In der folgenden Schlägerei habe er dann ein zweites Mal zugestochen und das Herz getroffen. Laut Rechtsmedizin seien beide Stiche durch das Messer des Beschuldigten erfolgt. Eine Tat im Affekt, wie die Verteidigung sie schildert, sah der Staatsanwalt nicht.
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Anträge der Verteidigung auf ein zweites Gutachten sowie der Entpflichtung des Gutachters lehnte die Kammer unter Vorsitz von Richter Johannes Huismann nach einigen Unterbrechungen ab. Die Verteidigung gab zu bedenken, dass der Angeklagte trotz schweren Lebensweges der einzige Beteiligte ohne Vorstrafen sei. Dies müsse man ihm zugute halten. Er sei aus falscher Solidarität mit den Freunden mitgegangen. Letztlich beantragte die Verteidigung fünf Jahre. Am Donnerstag, 2. Juli, fällt die Kammer das Urteil.
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