Moers. Im April 2019 ermordet ein Duisburger in Moers eine Frau und verletzt seine Ex-Freundin schwer. Der BGH hat das Urteil jetzt bestätigt.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt die lebenslange Freiheitsstrafe für den Mord im „Moulin Rouge“ in Moers bestätigt. Das teilt das Landgericht Kleve am Donnerstag mit.

Das Schwurgericht des Landgerichts Kleve hatte im vergangnen November einen Rumänen aus Duisburg wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.

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Die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof nunmehr zurückgewiesen. Der Angeklagte hatte sich an seiner früheren Lebensgefährtin rächen wollen, weil sie sich nach seinen wiederholten Gewalttätigkeiten von ihm getrennt hatte. Aus diesem Grund betrat der mit einem Messer bewaffnete Mann im April vergangenen Jahres die Bar Moulin Rouge in Moers, in der die Ex-Freundin seinerzeit wohnte.

Dort entdeckte er seine ehemalige Freundin und deren Freundin. Der Mann verletzte diese so stark, dass sie an den Folgen der Verletzungen starb. Dann hatte er seiner ehemaligen Freundin mit dem Messer mehrere Schnitte kreuz und quer durch das Gesicht zugefügt. Die Verurteilung ist nunmehr rechtskräftig (BGH, Beschluss vom 12.05.2020 – 3 StR 130/20).