Moers. Im November 2019 kam es an der Homberger Straße in Moers zu einer tödlichen Messerstecherei. Im Prozess schildert der Angeklagte jetzt die Tat.

Mit sechs Zeugenaussagen und der Einlassung des Angeklagten ging der Prozess gegen einen jungen Mann aus Moers wegen Totschlags am Mittwoch weiter. Der 24-jährige soll im November vergangenen Jahres einen 23 Jahre alten Mann auf der Homberger Straße im Zuge einer Massenschlägerei wegen Drogengeschäften mit Messerstichen tödlich verletzt haben. Der Fall sorgte für großes Entsetzen und Betroffenheit in der Bevölkerung.

Am Mittwoch meldete sich nun der Angeklagte selbst zu Wort und schilderte den Hergang. Demnach habe alles angefangen, als ein Freund an diesem Nachmittag dringend Drogen haben wollte. Er selbst habe zu diesem Zeitpunkt keine Drogen mehr konsumiert, kannte aber den Dealer, bei dem sein Freund an der Homberger Straße den Stoff kaufen wollte, aus eigener Erfahrung.

Angeklagter: Späteres Opfer gewalttätig

Beim ersten Treffen dann sei die Aggression vom Dealer und seinem Freund, dem späteren Opfer, ausgegangen. Laut Aussage des Angeklagten soll das Opfer mehrmals auf den Freund, der die Drogen kaufen wollte, eingeschlagen haben. Danach habe man sich von der Homberger Straße entfernt. Der Freund habe dann festgestellt, dass er um sein Geld gebracht worden sei, ohne die Drogen zu bekommen. Er sei außer sich gewesen. Gemeinsam habe man den Entschluss gefasst, das Geld zurückzuholen.

Seine beiden Freunde hätten sich mit Schlagstock und Pfefferspray sowie Schlagstock und Messer bewaffnet. Er selbst habe ein Messer bei sich getragen. Mit den Waffen habe man „nur drohen“ wollen, um das Geld zu bekommen, da man „mit denen“ nicht anders hätten reden können.

Vor dem Kiosk kommt es zum Kampf

Vor dem Kiosk an der Homberger Straße sei es allerdings sehr schnell zum Kampf gekommen. „Es ging alles fast gleichzeitig.“ Im Verlauf des Kampfes sei das spätere Opfer an einen der Schlagstöcke gelangt und habe unkontrolliert auf ihn eingeschlagen. Die Ermittlungsakten belegen Schläge gegen Schienbein, Schulterblatt und Oberkiefer beim Angeklagten, der angibt, unter „Todesangst“ gestanden zu haben.

Nach eigener Aussage hat der Angeklagte zugestochen, er kann sich aber nur an einen Stich erinnern. Laut Anklage wurden dem Opfer insgesamt zwei Messerstiche zugefügt, von denen der zweite tödlich war. Der Angeklagte erinnert sich nach eigener Aussage nur an den ersten Stich.

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Fünf Zeugen konnten teilweise etwas zum Verlauf, nichts aber zum eigentlichen Kampf und der Frage sagen, wie viele Beteiligte ein Messer mit sich führten. Der Angeklagte gab an, dass „viele Messer dabei hatten“.

Die sechste Zeugin, die Freundin des Opfers, sagte derweil, dass der Freund des Angeklagten und das Opfer einstmals eng befreundet gewesen seien. Was der Grund für das Ende der Freundschaft war, konnte sie nicht sagen.

Der Prozess wird am 25. Mai fortgesetzt.