Neukirchen-Vluyn. Die Stadt hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Osterfeuern untersagt ist. Sie verweist auf eine andere Möglichkeit für Holz.

Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld diverse Male darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Osterfeuern in Corona-Zeiten nicht erlaubt und ein Zuwiderhandeln mit Bußgeldern belegt ist. Das hat offensichtlich gefruchtet. Wie die Stadt am Dienstag mitteilt, sind über die Feiertage keine Osterfeuer abgebrannt worden.

Bürgermeister Harald Lenßen: „Ich danke allen Neukirchen-Vluynerinnen und Neukirchen-Vluynern, die sich an die Regelungen gehalten haben. Wir mussten kein einziges Vergehen ahnden, das ist vorbildlich.“

Das für die Osterfeuer gesammelte Holz kann von Privatpersonen bei der öffentlichen Grünschnittannahmestelle Asdonkshof entsorgt werden. Grünabfälle können bis max. zwei m³ nach vorheriger Anmeldung per Mail an hein@aez-asdonkshof.de oder ismael@aez-asdonkshof.de angeliefert werden. Name, KFZ-Kennzeichen und Handy-Nummer sind anzugeben. Ein fester Termin wird abgestimmt. Informationen auch auf www.aez-asdonkshof.de

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Wer die Möglichkeit hat, sein Holz länger zu lagern, kann auch die nächste regulär stattfindende Baumschnittabfuhr am 2. und 3. November nutzen. Die Stadtverwaltung werde rechtzeitig über Termin und Anmeldung informieren.