Moers. Die Stadt entlastet Einzelhändler und Gastronomen an einer bestimmten Stelle. Wer die Hilfe in Anspruch nehmen will: Eine E-Mail reicht aus.
Die Stadt Moers entlastet Einzelhändler und Gastronomen, die ihre Geschäfte wegen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens derzeit nicht öffnen dürfen. Für bereits genehmigte Sondernutzungen auföffentlichen Verkehrsflächen wie insbesondere Außengastronomie, Werbeaufsteller sowie Warenauslagen vor den Geschäften werden die Zahlungen ausgesetzt.
Voraussetzung ist, dass diese Leistungen aufgrund der rechtlichen Lage tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden können; Formloser Antrag an sondernutzung@moers.de. Ansprechpartner zum Thema sind hier zu finden.