Moers. Weil Kinder das Coronavirus übertragen, weist ein Moerser Geschäft eine Kundin mit ihrer Tochter (7) ab. Die Inhaberin verteidigt die Maßnahme.

Die Coronavirus-Pandemie setzt die Menschen in ihrem Alltag offenbar unter großen Druck – und veranlasst sie auch zu möglicherweise überzogenen Maßnahmen. So musste unsere Leserin Claudia Venta-Arndt jetzt erleben, dass sie ein Moerser Lebensmittelgeschäft wegen ihrer siebenjährigen Tochter nicht betreten durfte. Die Inhaberin verteidigt ihr Vorgehen.

Claudia Venta-Arndt ist Stammkundin in dem Markt: „Ich bin ein- bis zweimal pro Woche dort“, berichtet sie. Am Dienstagvormittag wollte sie wieder in dem Laden einkaufen. An der Tür verwehrte ihr eine Verkäuferin aber den Zutritt. Der Grund sei ihre kleine Tochter. Kinder seien Überträger des Coronavirus, argumentierte sie. Eben deshalb seien ja zurzeit die Schulen geschlossen. Die Mutter dürfe hineinkommen, das Kind nicht. Claudia Venta-Arndt ging – und ist empört.

Die Mutter hat eine klare Meinung zum Vorgang

Vorsichtsmaßnahmen findet sie richtig, aber: „Die Entscheidung ist unsachlich und wissenschaftlich nicht begründbar. Kinder sind nicht mehr Virusüberträger als Erwachsene. Sie nicht in den Laden zu lassen, ist eine Panikhaltung.“ Zudem sei sie alleinerziehend, zu den Großeltern solle man Kinder auch nicht lassen. „Das wäre ja der Knaller, wenn ich wegen meiner Tochter nicht mehr Lebensmittel kaufen kann.“ Die Maßnahme empfindet sie als diskriminierend.

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Von Jan Jessen, Denise Ludwig, Simon Gerich und Stephan Hermsen

Die Inhaberin des Marktes versichert im Gespräch mit der NRZ, dass ihr die Situation leid tue, verteidigt sich aber. Sie versuche alles, um die Ansteckungsgefahr für ihre Mitarbeiterinnen und sie selbst zu senken. „Je mehr Menschen im Geschäft sind und je mehr Kontakte wir haben, desto größer ist das Risiko für uns“, sagt sie. Der Geschäftsfrau ist die Anspannung der letzten Wochen anzumerken, sie wirkt aufgewühlt: „Für alle Beteiligten ist diese Situation doch neu, die nervliche Belastung ist für uns im Laden momentan extrem.“

Nicht schulfrei, um dann einkaufen zu gehen

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Aus ihrer Sicht hätten Kinder nicht schulfrei, um dann einkaufen zu gehen. Zudem könne eine Siebenjährige doch mal kurze Zeit alleine bleiben. Die Kunden könnten gerne einkaufen kommen, „aber bitte nicht mit Kindern.“

Nach Kenntnis des Handelsverbandes Niederrhein ist dieser Ausschluss von Kindern aus einem Lebensmittelgeschäft eine Ausnahme: „Ich weiß von keinem anderen Fall im Kreis Wesel und in Duisburg“, sagt Hauptgeschäftsführer Wilhelm Bommann. Aus seiner Sicht ist das Vorgehen von der Kontaktsperre-Verordnung der Landesregierung auch nicht gedeckt: „Das ist ein bedauerlicher Fall in einer für alle bedauerlichen Situation.“