Moers. Wenn das Masernschutzgesetz am 1. März in Kraft tritt, kommt nicht nur auf Schulen und Kitas in Moers mehr Arbeit zu.
Knapp eine Woche, bevor das Masernschutzgesetz in Kraft tritt, suchen Stadt und Kreis noch nach einem angemessenen Weg, um die strikten Vorgaben umzusetzen. Der Aufwand, der hinter der neuen Impfpflicht für Kinder, Jugendliche sowie die Beschäftigten und Kollegien in Schulen und Kindergärten und auch für die Menschen, die in Flüchtlingsunterkünften leben und arbeiten, steht, ist beträchtlich.https://www.nrz.de/politik/landespolitik/masernimpfpflicht-staedte-in-nrw-sind-kaum-vorbereitet-id228473735.html
Ab 1. März müssen alle Mädchen und Jungen, die neu in Schulen oder Kindergärten sind sowie Beschäftigte, die ihren Dienst in einer der Institutionen antreten, nachweisen, dass sie geimpft sind. Wer in den jeweiligen Einrichtungen bereits betreut oder unterrichtet wird beziehungsweise arbeitet, kann den Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Für die Kontroll- und Dokumentationspflicht sind die Schulen und Kindergärten selbst zuständig. Wie genau die Durchlässigkeit zu den zuständigen Behörden aussehen soll, werde noch geprüft, heißt es beim Kreis Wesel. So habe das Kreisgesundheitsamt eine Arbeitsgruppe gegründet, um die Bedarfe und und auch den generellen Aufwand zu prüfen, sagt Kreissprecherin Anja Schulte.
Kita-Leiterinnen und -Leiter sind im Umgang mit der Impfpflicht geschult worden
Auch die Frage, wie mit Impfverweigerern umgegangen werden soll, scheint noch nicht hinreichend geklärt. Zwar bietet das Gesetz die Möglichkeit, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro zu verhängen, wie das aber letztlich durchgesetzt werden soll, ist unklar. Flächendeckende Kontrollen seien nicht vorgesehen, heißt es beim Kreis. Zumindest nicht von behördlicher Seite. Außerdem steht der Sanktionsmöglichkeit, dass zum Beispiel nicht geimpfte Kinder und Jugendliche ausgeschlossen werden, die gesetzliche Schulpflicht entgegen.
In der Schulfrage verweist die Stadt auf den Kreis. Bei den städtischen Kindergärten habe man aber bereits alles für die Umsetzung des Masernschutzgesetzes in die Wege geleitet, sagt Stadtsprecher Thorsten Schröder. So seien die Kita-Leitungen bereits im Umgang mit den neuen Vorgaben geschult worden, zum Beispiel darin, den Impfpass richtig zu lesen und zu kontrollieren.
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Die endgültige Kontrollfunktion und Nachweisdokumentation übernehme die Stadt, indem sie ab einem bestimmten Zeitpunkt die Impflisten aus den jeweiligen Kindergärten einsammelt, so Schröder, der bestätigt, dass der bürokratische Aufwand für die betroffenen Institutionen dadurch weiter steigt. Mehr Personal gebe es für die Umsetzung des neuen Gesetzes gleichwohl nicht. Aber das sei bei einem neuen Bundesgesetzt auch keine Überraschung.
>>> Die Impfpflicht <<<
Das Masernschutzgesetz gilt ab dem 1. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in Kindergärten, Schulen, Flüchtlingsunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten, unterbracht sind oder unterricht und betreut werden, müssen den Impfschutz nachweisen.
Weitere Informationen zum neuen Masernschutzgesetz gibt es auf der Internetseite, die das Bundesgesundheitsministerium eingerichtet hat:
www.masernschutz.de