Kreis Wesel. Im Kreis Wesel nimmt nur jeder fünfte Vater Elternzeit – weniger als der NRW-Durchschnitt. Am Elterngeld werden Einkommensunterschiede deutlich.

Im Kreis Wesel haben im Jahr 2018 nach den aktuellsten Daten des Statistischen Bundesamts 9055 Menschen Elterngeld bezogen, davon 1790 Väter. „Damit haben nur 19,8 Prozent der Väter im Kreis eine Elternzeit genommen, während es im NRW-Durchschnitt 21,5 Prozent waren“, so Michael Lobscheid von der Krankenkasse IKK classic.

„Auffällig dabei ist auch noch, dass 72 Prozent der Männer lediglich zwei Monate Elternzeit nehmen, während es bei Frauen durchschnittlich 14,9 Monate sind“, erklärt Lobscheid in einer Pressemitteilung der IKK. Ein Grund sei sicherlich auch, dass Männer immer noch mehr verdienen als Frauen, was sich deutlich in der Höhe des Elterngeldes widerspiegelt. „Das durchschnittliche monatliche Elterngeld bei den Vätern lag 2018 im Kreis Wesel bei 1186 Euro, das der Mütter nur bei 661 Euro“, so der IKK-Experte..

Transferzahlung gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für junge Familien. Es schafft einen finanziellen Ausgleich, wenn Eltern nach der Geburt ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Die Transferzahlung gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben. Elterngeld gibt es in drei Varianten, die untereinander kombiniert werden können: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Basiselterngeld kann bis zu zwölf Monate in Anspruch genommen werden, berichtet die Krankenkasse. Wenn beide Elternteile diese Leistung beantragen und mindestens einer von ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar bis zu 14 Monate. Die zwei zusätzlichen Monate werden „Partnermonate“ genannt. Sie können aber auch von Alleinerziehenden genutzt werden.

Der Zeitraum kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Sie können gleichzeitig oder abwechselnd Elterngeld beziehen. Die Mindestbezugsdauer beträgt zwei Monate, die maximale zwölf Monate. Jeder Monat, in dem beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld erhalten, wird mit zwei Monaten Bezugsdauer angerechnet.

Mit Partnerschaftsbonus können weitere Monate genutzt werden

Das ElterngeldPlus verdoppelt den Leistungszeitraum, halbiert aber die monatliche Bezugshöhe. Für Eltern, die während des Bezugs Teilzeit arbeiten, gelten besondere Regelungen. Mit dem Partnerschaftsbonus können unter bestimmten Voraussetzungen vier weitere ElterngeldPlus-Monate genutzt werden.

Die Höhe des Basiselterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt. Es beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro. Die Leistung muss schriftlich bei der kommunalen Elterngeldstelle beantragt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner finden Interessierte auf der Internetseite www.familien-wegweiser.de.