Moers. In einem Sicherungsverfahren klärt das Landgericht Kleve, ob ein Moerser bei seinen Taten schuldfähig war. Er gibt an, Stimmen gehört zu haben.
Mit der Frage, ob ein 31-jähriger Moerser in einer Psychiatrie oder einer Entziehungsanstalt untergebracht werden muss, beschäftigt sich seit Montag die auswärtige große Strafkammer des Klever Landgerichts im Amtsgericht Moers im Rahmen eines sogenannten Sicherungsverfahrens. Der Mann muss sich wegen Nötigung, Belästigung durch eine exhibitionistische Handlung, gefährliche Körperverletzung und wegen Hausfriedensbruchs in drei Fällen verantworten.
Die Taten haben sich laut Anklage zwischen Januar 2018 und März 2019 ereignet. Unter anderem soll er auf einen Nachbarn mit einem Staubsaugerrohr eingeschlagen und sich vor einer Frau auf offener Straße entblößt und sie bedrängt haben. Zum Zeitpunkt der Taten kann eine Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden. Der 31-Jährige hat eine einschlägige Drogenvergangenheit, konsumierte jahrelang Cannabis, später Amphetamine und wurde bereits des Öfteren in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses eingewiesen. Der Angeklagte gab an, zu der Zeit Stimmen gehört und Gespenster gesehen, aber die ihm verschriebenen Medikamente nicht genommen zu haben.
War die jahrelange Drogensucht ausschlaggebend für die Psychosen?
Im August letzten Jahres wurde er festgenommen und anschließend in einer Fachklinik untergebracht. Dort habe er auch wieder begonnen, die Medikamente zu nehmen. Seitdem gehe es ihm wieder besser, sagte der 31-Jährige am Montag. Staatsanwaltschaft, Gutachter und Gericht interessierte vor allem die Frage, inwiefern die jahrelange Drogensucht ausschlaggebend für seine Psychosen gewesen sein oder sie verstärkt könnte. Das Verfahren wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt. Dann soll auch der Gutachter zu Wort kommen.