Kamp-Lintfort. Der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie vero hat ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Kamp-Lintforts Bürgermeister bleibt gelassen.
Der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V. (vero) kommt in einem von ihm beauftragten Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Landesentwicklungsplans (LEP) zu dem Schluss, dass das vom Kreis Wesel, Kamp-Lintfort, Alpen, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn in Auftrag gegebene Gutachten fehlerhaft ist. Erstellt wurde das vero-Gutachten von Professor Dr. Kyrill Alexander Schwarz von der Universität Würzburg. Schwarz sagt, der Vorwurf der fehlerhaften Bedarfsermittlung in dem kommunalen Gutachten sei unzutreffend, weil bei der Erstellung des Gutachtens die aktuelle Rechtsprechung nicht berücksichtigt worden sei: „Erst am 19. Februar 2019 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil festgestellt, dass die für den LEP erforderliche Bedarfsermittlung keinen Bedenken unterliegt“, so Schwarz. „Somit hätte in dem speziellen Fall für die Kommunen eine wohl angestrebte Klage kaum Aussicht auf Erfolg“, teilt Christian Strunk, vero-Präsident, in einer Pressemitteilung mit.
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Kamp-Lintforts Bürgermeister Christoph Landscheidt sieht den Erfolg einer möglichen Klage durch das Gegengutachten hingegen nicht in Frage gestellt. Er sieht in dem Vorgehen einen „unseriösen und untauglichen Versuch, das kommunale Gutachten schon im Vorfeld der Klagen zu disqualifizieren“. Das Urteil des VG Düsseldorf sei der Stadt selbstverständlich bekannt, so Landscheidt in einer ersten Reaktion: „Mit dem Urteil wurde einem klagenden Kiesunternehmen nach altem Recht eine konkrete Abgrabung untersagt, das eine Erweiterung seiner Abgrabungen beantragt hatte.“
Landscheidt weiter: „Es kommt einem ,Taschenspielertrick’ gleich, dass die Kieslobby dieses für sie eigentlich negative Urteil gegen eines ihrer Unternehmen nunmehr anführen will, um das von den betroffenen Kommunen aktuell eingeholte Gutachten gegen die Änderung des neuen LEP als ,fehlerhaft’ zu qualifizieren.“
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Den betroffenen Kommunen gehe es aktuell darum, dass die Landesregierung mit dem LEP nach dem Ergebnis des von ihnen eingeholten Gutachtens ihrer gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Planungs- und Steuerungsaufgabe im Sinne des Ressourcenschutzes überhaupt nicht nachgekommen ist. Darüber habe das VG Düsseldorf nicht entschieden, und brauchte es auch nicht zu entscheiden, so der Bürgermeister.