Moers. . 22-jähriger Kamp-Lintforter wurde wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Handys spielten in dem Fall eine große Rolle.

Es sollte einfach nur ein netter Abend werden, aber er endete mit einer Vergewaltigung und für den Täter jetzt vor der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Kleve. Der 22-jährige Kamp-Lintforter wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt – auch weil er versucht hatte, von der Tat mit seinem Handy Fotos zu machen.

Vier junge Leute, drei Männer und eine Frau, die sich alle von der Ausbildung her kannten, trafen sich an einem Samstagabend im Oktober letzten Jahres in einer Wohnung in der Moerser Innenstadt, spielten Brettspiele, holten sich mitten in der Nacht bei Burger King etwas zu essen. Die Wohnung war klein, beengt; während der Gastgeber sich ins Schlafzimmer begab, wollten die anderen auf der Zweier-Schlafcouch im Wohnzimmer nächtigen. Zuletzt war nur noch der 22-jährige Kamp-Lintforter wach – und er nutzte die Situation und die Wehrlosigkeit der Frau aus, so der Vorsitzende Richter Johannes Huismann in der Urteilsbegründung.

Richter erkennt ganz massiven Vertrauensbruch

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die junge Frau, zwischen den beiden Männern auf der schmalen Couch liegend, eingeschlafen war. Alle drei lagen in einer „Löffelchen-Stellung“, wie es der Angeklagte bezeichnete. Dann machte sich der 22-Jährige mit dem Finger an der Frau zu schaffen. Das und der angeblich gescheiterte Versuch, davon mit dem Handy Fotos zu machen, wertete das Gericht als „einen ganz massiven Vertrauensbruch“. Denn Opfer und Täter kannten sich gut. „Er war ja ein Freund für mich, es verletzt mich zutiefst“, so die junge Frau in ihrer Aussage, die sie teils unter Tränen machte. Als Sexualpartner, so erklärte sie den Richtern, wäre der Kamp-Lintforter nicht für sie in Frage gekommen, „schon wegen seiner Körperhygiene nicht“. Als er sich an ihr zu schaffen gemacht habe, sei sie wach geworden, aber in einer Art Schockstarre gewesen. Der 22-Jährige habe „Entschuldigung“ gemurmelt, aber weitergemacht.

Erst als der dritte auf der Couch Schlafende durch das Blitzlicht des Handys wach wurde, stand der Kamp-Lintforter auf und ging ins Bad, um sich dort selbst zu befriedigen, wie er vor Gericht freimütig bekannte. Er sei ja noch Jungfrau und habe das nicht vor dem dritten auf der Couch tun wollen. „Ich habe auch versucht, ihr an die Brust zu grapschen“, erzählte der 22-Jährige, der in diesem Moment nicht den Eindruck machte, als würde er etwas bereuen.

Gericht wertet Chats auf den Handys aus

Zu seiner Verteidigung führte er an, er habe sich durch eine Berührung in der von ihm geschilderten „Löffelchen-Stellung“ sexuell erregt gefühlt und geglaubt, die Frau neben ihm hätte nicht geschlafen, als er eine Hand auf sie gelegt habe. Dass sie dagegen nichts unternommen habe, habe er als Einverständnis gewertet, weitere sexuelle Handlungen vornehmen zu können. Sein Verteidiger führte dies schließlich an, als er Freispruch für den Kamp-Linforter beantragte.

Der Strafkammer lagen jedoch Auswertungen von WhatsApp-Chats und Internet-Telefonaten vor, aus denen hervorging, dass der Kamp-Lintforter wusste, dass sein Opfer schlief. Die Strafkammer folgte in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Während der Verkündung schluckte der Angeklagte schwer und fingerte hektisch an seiner Uhr herum, als Richter Huismann erklärte, er habe noch nicht erlebt, dass jemand versuche, eine solche Tat zu fotografieren.