Neukirchen-Vluyn. . Mit der Bebauung an der Drüenstraße hat die Stadt offenkundig kein Glück. Nachdem vor einem halben Jahr die neuen Pläne für die Fläche präsentiert worden sind, scheint der Investor PZ-Bau GmbH nun in finanzielle Schieflage geraten zu sein. In den Insolvenzbekanntmachungen ist veröffentlicht, dass Dr. Bero-Alexander Lau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird. Arno Kleinlützum, dessen Architekturbüro Kleinlützum +Hiller PartGmbB das Projekt mit dem Investor zusammen realisieren wollte, bleibt zuversichtlich. „Wir sind guten Mutes, dass es bald weitergeht“, sagte er auf NRZ-Nachfrage. Das habe man der Stadtverwaltung auch signalisiert. Kleinlützum: „Das soll genauso umgesetzt werden.“ Der Technische Beigeordnete Ulrich Geilmann sagte auf Nachfrage, es gebe das Bedürfnis, den Fall zu klären, um der Politik eine vernünftige Entscheidungsgrundlage zu liefern. Geilmann: „Es ist ärgerlich, das muss man ganz klar sagen.“ Im Moment gebe es keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, das Grundstück sei weiter im Eigentum der Stadt.

Mit der Bebauung an der Drüenstraße hat die Stadt offenkundig kein Glück. Nachdem vor einem halben Jahr die neuen Pläne für die Fläche präsentiert worden sind, scheint der Investor PZ-Bau GmbH nun in finanzielle Schieflage geraten zu sein. In den Insolvenzbekanntmachungen ist veröffentlicht, dass Dr. Bero-Alexander Lau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird. Arno Kleinlützum, dessen Architekturbüro Kleinlützum +Hiller PartGmbB das Projekt mit dem Investor zusammen realisieren wollte, bleibt zuversichtlich. „Wir sind guten Mutes, dass es bald weitergeht“, sagte er auf NRZ-Nachfrage. Das habe man der Stadtverwaltung auch signalisiert. Kleinlützum: „Das soll genauso umgesetzt werden.“ Der Technische Beigeordnete Ulrich Geilmann sagte auf Nachfrage, es gebe das Bedürfnis, den Fall zu klären, um der Politik eine vernünftige Entscheidungsgrundlage zu liefern. Geilmann: „Es ist ärgerlich, das muss man ganz klar sagen.“ Im Moment gebe es keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, das Grundstück sei weiter im Eigentum der Stadt.