Moers. . Ein Moerser Ehepaar ärgert sich, doch die Rechtslage scheint in diesem Fall eindeutig. Wo die Aufgaben der Stadt enden, ist klar definiert.

Für Sigrid und Manfred Maicher war es ein Schock, als sie auf den Kapellener Friedhof kamen. Das Grab der Mutter, die erst vor kurzem beerdigt worden war, bot einen schlimmen Anblick: „Das gesamte Grab hatte sich um rund 25 Zentimeter abgesenkt“, ist Sigrid Maicher immer noch entsetzt. Man habe Enni aufgefordert, das Verfüllen des Grabes nachzubessern. „Aber damit stießen wir auf taube Ohren.“ Statt dessen lernte das Seniorenpaar inzwischen viel darüber, wie die Dinge in einer Stadt geregelt sind.

„Am 19. Februar haben wir meine Mutter beerdigt. Und am 8. April sahen wird das Malheur“, berichtet Manfred Maicher. In einem Beschwerdebrief an Enni Stadt & Service habe er eine Nachbesserung der Verfüllungsarbeiten gefordert. „Das kann nicht ordnungsgemäß gelaufen sein“, vermutet er. Man habe den Fall einem Rechtsanwalt übergeben. „Wir haben immerhin für die Grabbereitung 817 Euro bezahlt“, sagt Maicher.

Mit Nachbesserungsforderung nichts zu machen

Allerdings, das räumt Manfred Maicher ein, habe er da wohl juristisch falsch gelegen: „Ich dachte, der Bescheid der Stadt sei eine Rechnung für eine Leistung, die man nachbessern könnte. Es handelt sich aber um eine Gebühr. Und da ist mit Nachbesserungsforderungen nichts zu machen. Das fällt eben nicht unter das BGB-Recht.“

Tatsächlich schickt die Stadt Gebührenbescheide für Leistungen, die sie für die Bürger erbracht hat, etwa bei der Straßenreinigung oder Müllabfuhr. Die Bescheide müssen die Kosten decken und dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Was auch dem Ehepaar Maicher unbekannt war.

Restliche Erde bleibt als Hügel auf dem Grab

Enni-Sprecherin Katja Nießen klärt weiter auf: Ein Mitarbeiter habe schon mit den Bürgern gesprochen, sei aber wohl nicht richtig verstanden worden. „Das Ehepaar hat das Nutzungsrecht für die Grabstelle für 25 Jahre erworben. Per Friedhofssatzung ist es so, dass Enni im Auftrag der Stadt die Gräber für Beerdigungen aushebt und wieder verfüllt. Eine Verdichtung findet aus verständlichen Gründen nicht statt.“ Daher ließen die Mitarbeiter stets die restliche Erde, die durch den Sarg übrig bleibe, als Hügel auf dem Grab liegen. Beim Absacken des Grabes, das normalerweise je nach Witterung kurze Zeit nach der Beerdigung erfolge, könne die Erde zum Auffüllen des Grabes verwendet werden.

Das Ehepaar Maicher kann sich nach eigenen Angaben nicht an einen solchen Grabhügel erinnern. „Es liegen ja auch immer so viel Kränze darauf“, meint Manfred Maicher. Bei Enni kann man sich andererseits nicht vorstellen, dass die Mitarbeiter in diesem einen Fall das überschüssige Erdreich irgendwohin gefahren haben sollen.

Mit Beerdigung endet Aufgabe der Stadt

Tatsächlich schildert Manfred Maicher auch, dass er ein paar Wochen nach der Beerdigung eine Firma mit dem Herrichten des Grabes beauftragt habe. Ob der Zeitpunkt dafür zu früh gewählt worden sei, könne er als Laie nicht sagen.

Fest steht aber, dass laut Friedhofssatzung der Eigentümer das neue Grab binnen drei Monaten „herrichten“ muss, wie auch Katja Nießen weiß – und zwar durch den Nutzer. „Mit der Beerdigung enden die Aufgaben der Stadt, was die einzelnen Gräber angeht.“