Neukirchen-Vluyn. . Uwe von Zabiensky gehört eine Wohnung in Neukirchen-Vluyn. Durch die Dachsanierung sind Gärten nicht mehr nutzbar. Was der Mond damit zu tun hat.
Uwe von Zabiensky ist der Unmut anzumerken. Er gehörte 1986 zu den ersten, die eine der Eigentumswohnungen im Wohn- und Geschäftshaus an der Hochstraße 1 im Dorf Neukirchen erworben hatten. Seine Wohnung befindet sich im ersten Obergeschoss und wie bei sechs anderen Eigentümern auch gehört zu seinem Besitz ein Sondernutzungsrecht für einen Dachgarten.
Den hatten sich die von Zablienskys hübsch gestaltet, sie haben Büsche und Blumen gepflanzt, Gartenmöbel aufgestellt.
Die aktuelle Mieterin darf die Fläche nicht betreten
Davon ist heute nichts mehr zu sehen. Im Gegenteil: Seine jetzige Mieterin dürfe die Fläche nicht mehr betreten, sagt von Zabiensky. Aus dem Dachgarten ist eine Dachbegrünung geworden, aus der Oase über den Dächern Neukirchens eine Art mit Zäunen abgegrenzte Mondlandschaft in Grün.
Dagegen will sich Uwe von Zabiensky jetzt zur Wehr setzen und klagt, zusammen mit zwei anderen Eigentümern. Der Streit wäre vermutlich weniger interessant, wenn es nicht die Firma Rossmann wäre, die hier involviert ist. Die Drogeriekette hatte ihr Geschäft im vergangenen Sommer eröffnet, nachdem das ehemalige Ladenlokal von Kaisers lange Zeit leer gestanden und sich unter anderem die Wirtschaftsförderung intensiv um eine Lösung bemüht hat.
Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft
Allerdings war das Dach kaputt und musste repariert werden. Dieser Umstand führte seinerzeit zu Verzögerungen. Rossmann sollte die Kosten für die Dachsanierung sowie die Ausführung und Bauüberwachung übernehmen. Dazu gibt es einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
Das sei ihnen natürlich entgegengekommen, gibt Uwe von Zabiensky zu. Es ging um eine Menge Geld. Kosten, an denen sich jeder Eigentümer anteilig hätte beteiligen müssen. Allerdings, auch darauf weist von Zabiensky hin, gab es zudem einen mehrheitlich gefassten Beschluss der Eigentümergemeinschaft, dass die Dachgärten wieder in ihren ursprünglichen Zustand hergestellt werden sollten.
Besitzer sieht eine „erhebliche Wertminderung“
Und genau das sei eben nicht geschehen, kritisiert der Immobilienbesitzer. „Wir haben eine erhebliche Wertminderung unseres Eigentums“, sagt von Zabiensky. Er hat einen Gutachter beauftragt, um die Mängel festzuhalten.
Eine erste Klage laufe bereits, in der es um Schadensausgleich für die Dinge geht, die für die Dachsanierung abgebaut werden mussten wie Pumpen, Berieselungsanlagen und dergleichen.
Drei Eigentümer wollen jetzt klagen
Drei Eigentümer wollen jetzt auf Wiederherstellung der Dachgartenflächen klagen. Die Klageschriften dürften in Kürze beim Amtsgericht eingehen, sagt der Immobilienbesitzer.
Die Hausverwaltung, die in diesem Zusammenhang beklagt wird, weil sie den besagten Beschluss umzusetzen habe, sagte auf NRZ-Anfrage, sie könne „auf Grund des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme abgeben“. Und auch von Rossmann war am Montag keine Stellungnahme zu bekommen. „Leider können wir den für das Objekt zuständigen Kollegen derzeit urlaubsbedingt nicht erreichen“, teilt die Pressestelle auf Nachfrage unserer Redaktion mit.