Moers. . Netzbetreiber Amprion stellt Planungen vor. Die Regenbogenschule soll 60 Meter von der Leitung entfernt sein, und es gibt weitere Neuerungen.

Katrin Schirrmacher und Jörg Finkele-Staubach vom Netzbetreiber Amprion aus Dortmund haben am Mittwoch im Rat den aktuellen Sachstand zur Umspannanlage Utfort vorgestellt.

Danach soll die Anlage bis 2023 in der Fläche schrittweise deutlich verkleinert und die jetzige Freiluftschaltanlage isoliert werden. Die aus Norden eintreffenden Leitungen werden enger zusammengelegt, so dass zum Beispiel zur benachbarten Regenbogenschule ein Abstand von 60 Metern erzielt wird. Auch der Abstand der Trasse zum Bolzplatz werde größer.

Zwei statt bisher vier Transformatoren-Anlagen

Statt wie bisher vier Transformatoren-Anlagen sollen in Utfort nur noch zwei solcher Anlagen eingesetzt werden. Neue Masten in der Kleingartenanlage werde es nicht geben, dafür könnte es aber sein, dass an anderer Stelle neue Masten bis zu 30 Meter höher gebaut werden müssten als die jetzt dort verlaufenden. Das habe damit zu tun, dass eine der Leitungen von jetzt 220 Kilovolt auf dann 380 KV aufgerüstet werde. Die genauen Standort und tatsächlichen Höhen stünden aber noch nicht fest.

In Utfort beklagen Anwohner schon lange, dass die Hochspannungsleitungen und die Anlage zu nahe an der Wohnbebauung stehen. Adi Trumpa von der Initiative Moers unter Hochspannung wies am Mittwoch in der Sitzung darauf hin, dass die Bürger bisher an den Planungen nicht beteiligt worden seien. Aus seiner Sicht sei bei der Leitung ein Abstand von 400 Metern einzuhalten, weil eine der beiden Leitungen komplett neu gebaut werde. Hier gebe es andere Vorgaben als bei einem Austausch von Leitungen.

Erdkabel seien nicht genehmigungsfähig

Ingo Brohl, Fraktionsvorsitzender der CDU, begrüßte die Planungen von Amprion. Er wies auch darauf hin, dass es hier stadtplanerisch nicht optimal gewesen sei, Bebauung zuzulassen, die so nah an der Anlage liegt.

Schirrmacher und Finkele-Staubach kündigten an, weitere Ergebnisse und Planungen vorzulegen, sobald diese vorlägen. Dazu gehören auch Informationen über Lärmmessungen, die bereits abgeschlossen sind. Beide machten aber erneut deutlich, dass eine Verlegung des Umspannwerks oder ein Erdkabel nicht genehmigungsfähig seien.