Kreis Wesel. . Meist passiert es in der Dämmerung – Unfälle zwischen Wild und Autofahrern führen jährlich zu etwa 20 Verkehrstoten, viel Tierleid und etwa 680 Millionen Euro Sachschäden. Zur Zeitumstellung ist besondere Vorsicht geboten, denn die Tiere kennen keine Uhrzeit und werden vom starken Verkehrsaufkommen oft überrascht. Auch im Kreis Wesel kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, warnt die Kreisjägerschaft Wesel.
Meist passiert es in der Dämmerung – Unfälle zwischen Wild und Autofahrern führen jährlich zu etwa 20 Verkehrstoten, viel Tierleid und etwa 680 Millionen Euro Sachschäden. Zur Zeitumstellung ist besondere Vorsicht geboten, denn die Tiere kennen keine Uhrzeit und werden vom starken Verkehrsaufkommen oft überrascht. Auch im Kreis Wesel kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, warnt die Kreisjägerschaft Wesel.
„Die Morgen- und Abendstunden, zur Zeit des Berufsverkehrs, sind besonders gefährlich“, erklärt Alfred Nimphius, Vorsitzender der Kreisjägerschaft, „wenn das Wild zwischen seinen Einständen im Wald und den Wiesen wechselt, um Futter zu suchen“. Autofahrer sollten daher besonders achtsam fahren. Ein Zusammenstoß bei hoher Geschwindigkeit kann verheerende Folgen haben. „Ein Reh von nur 20 Kilogramm hat bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern ein Auftreffgewicht von fast einer halben Tonne“, erläutert Nimphius weiter, „so kann ein Unfall schnell tödliche Folgen für die Insassen haben.“
An besonders gefährdeten Bereichen sind Warnschilder aufgestellt. Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß, muss die Polizei vom Fahrer benachrichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Wild geflüchtet ist. Die Polizei wird dann den örtlichen Jäger informieren. Die Tiere erleiden nach einem Crash oft schwere innere Verletzungen. Um unnötige Qualen zu verhindern, veranlasst der zustände Jäger dann eine sogenannte Nachsuche. „Dafür haben wir speziell ausgebildete Hunde, mit ihnen können wir auch ohne Spuren von Blut das verletzte Stück Wild finden“, erklärt Nimphius.
Fahrzeugführer sind rechtlich verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Wer dies in NRW bei einem Verkehrsunfall mit Paarhufern nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.