Kamp-Lintfort. . Thomas Vahrenholt ist Rentenberater. Er sagt: Jeder zweite Bescheid ist fehlerhaft. Frauen empfiehlt er, eine eigene Altersvorsorge aufzubauen
„Erst heute Morgen konnte ich einem Mandanten helfen: Er hatte von seiner Rentenversicherung die Auskunft erhalten, erst 2020 rentenberechtigt zu sein, in Wirklichkeit ist er es bereits ab 2018 ist“, freut sich Thomas Vahrenholt, den wir in seinem – noch provisorischen – Büro an der Mühlenstraße am Dachsberg treffen. Der langjährige Versicherungskaufmann hat dort eine – in Kamp-Lintfort und Umgebung einzigartige – Kanzlei für Rentenberatung und gesetzliche Versorgungssysteme eingerichtet. Offiziell wird sie zwar erst Ende Januar eröffnet, doch durch Mund-zu-Mund-Propaganda hat der 56-Jährige schon jetzt einigen Zulauf.
„Jeder zweite Rentenbescheid ist fehlerhaft“, sagt der gerichtlich zugelassene Rechtsberater. Ein Grund mehr, sich in Fragen der Altersversorgung professioneller Hilfe zu versichern: „Die Rentenkassen verschicken zwar regelmäßig persönliche Informationen, aus denen sich neben dem aktuellen Stand der Rentenanwartschaft auch Beschäftigungs- und Ausfallzeiten ergeben. Doch oft sind diese nicht vollständig“, erklärt Vahrenholt. Wichtig sei, diese Lücken im Verlauf schnell aufzuklären: „Je länger man mit der Kontenklärung wartet, desto schwieriger kann die notwendige Nachweiserbringung werden“, warnt der Fachmann.
Eine lohnende Investition
Dies könne zwar jeder selbst machen. Doch angesichts der äußerst komplizierten Sozialgesetzgebung, „die kein normaler Sterblicher durchschaut“, sei der Besuch beim Rentenberater meist eine lohnende Investition. Dies gelte umso mehr in schwierigen Fällen wie bei Fragen der Erwerbsminderung, der Rente bei selbstständiger Tätigkeit oder dem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung: „Vor allem Frauen kann ich nur raten, rechtzeitig eine eigenständige Altersversorgung aufzubauen.“
Insgesamt reicht Vahrenholts Beratungsangebot von allen Arten der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung über betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen bis zur rechtlichen Vertretung bei sozial- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Bezahlung der geleisteten Dienste richtet sich nach dem Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz. Eine „Ersteinschätzung“ des jeweiligen Falles ist kostenlos.
Eine Flasche Sekt
Alles in allem sei es ein faszinierendes Tätigkeitsfeld, das „jeden betrifft. Wenn ich einen Mandanten über seine rechtmäßigen Ansprüche aufklären und ihm helfen konnte, diese durchzusetzen – das freut mich total“, sagt Vahrenholt und zeigt verschmitzt auf eine Flasche Sekt, mit der sich ein zufriedener Kunde zusätzlich bedankt hat.