Neukirchen-Vluyn. . Im weiteren Planungsverlauf für die zentrale Sportanlage könnte es noch zu Problemen kommen. Das befürchtet zumindest Thomas Stralka. Der CDU-Ratsherr hatte in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Mittwoch versucht, den Punkt von der Tagesordnung nehmen zu lassen. Ohne Erfolg. Das Gremium hat somit den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Die weiteren Planungen sollen auf Grundlage der im Juni vom Rat beschlossenen Variante 6 erfolgen.
Im weiteren Planungsverlauf für die zentrale Sportanlage könnte es noch zu Problemen kommen. Das befürchtet zumindest Thomas Stralka. Der CDU-Ratsherr hatte in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Mittwoch versucht, den Punkt von der Tagesordnung nehmen zu lassen. Ohne Erfolg. Das Gremium hat somit den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Die weiteren Planungen sollen auf Grundlage der im Juni vom Rat beschlossenen Variante 6 erfolgen.
Und genau da liegt laut Stralka das Problem. Zwar habe der Rat das so beschlossen, der Politik sei bis dato aber nicht offiziell mitgeteilt worden, was die Variante 6 kosten wird. Andererseits werde man stets daran erinnert, dass sich die Kommune in der Haushaltssicherung befinde und man Haushaltsdisziplin wahren solle, sagte Stralka. Es sei bisher nicht aufgezeigt worden, ob es Fördermöglichkeiten gebe. Stralka: „Wenn man in die Nachbarstädte schaut, werden die Sanierungen von Anlagen teilweise bis 70 oder 80 Prozent bezuschusst.“ Bei Umsetzung der Variante 6 muss eine Straße verlegt werden.
Das werde das 700 000 bis 900 000 Euro zusätzlich kosten. Der grundsätzliche Bedarf für neue Fußballplätze sei da. Stralka verweist aber auf §14 der Gemeindehaushaltsverordnung. Dort heißt es, dass es einen Wirtschaftsvergleich geben muss, mindestens einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungs- sowie der Folgekosten. Es müsse die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Dieser Vergleich habe nicht stattgefunden, sagte Stralka im Gespräch mit der NRZ. Was das für einen noch zu fassenden Investitionsbeschluss für die Maßnahme heißt? Stralka: „Dann wäre der meines Erachtens rechtswidrig.“