Moers/Kreis Wesel. Ein Heilpraktiker aus Moers, gegen den wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, darf im Kreis Viersen nicht praktizieren. Im Kreis Wesel schon.

  • Die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt gegen eine Heilpraktiker aus Moers
  • Der Mann betrieb ein „Biologisches Krebszentrum“ in Brüggen
  • Im Kreis Viersen hat er Berufsverbot, im Kreis Wesel dürfte er praktizieren

Der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft Krefeld gegen einen in Moers lebenden Heilpraktiker erhebt, lauten unter anderem auf fahrlässige Tötung. Der Mann soll in einem „Biologischen Krebszentrum“ in Brüggen seinen Patienten den Wirkstoff „3-Bromopyruvat“ verabreicht haben, der nicht als Medikament zugelassen ist. Im Kreis Viersen ist ihm untersagt, als Heilpraktiker tätig zu werden – im Kreis Wesel aber nicht.

Wie kann das sein? Das NRW-Gesundheitsministerium teilte auf NRZ-Anfrage mit, dass für „vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung“ die Kreise zuständig seien – und damit muss jeder Kreis, in dessen Gebiet besagter Heilpraktiker tätig wird, eigenständig eventuelle Verbote prüfen.

Der Kreis habe die Rechtslage sorgfältig geprüft

Und dies, so eine Sprecherin der Kreisverwaltung, hätten die Gesundheitsbehörden des Kreises Wesel und Landrat Dr. Ansgar Müller sehr sorgfältig getan.

Dr. Ansgar Müller
Dr. Ansgar Müller © Markus Weissenfels

Der Mann wohne in Moers, betreue aber Patienten außerhalb des Kreises Wesel. Eine Hausbesuchspraxis sei nicht unüblich, zudem habe die Gesundheitsbehörde den Heilpraktiker, der eine gültige Heilpraktikererlaubnis der Stadt Krefeld besitze, mehrfach überprüft.

Unterschiedliche Rechtsauffassung

Man habe auch nicht feststellen können, dass er „3-Bromopyruvat“ weiterhin anwende. Fazit: Anders als im Kreis Viersen könne man dem Mann die Tätigkeit als Heilpraktiker nicht untersagen.

Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, geht man dort davon aus, dass Heilpraktiker keine „mobile Praxis“ unterhalten dürfen.

Karl Josef Laumann.
Karl Josef Laumann. © Volker Hartmann

Auch habe Minister Karl-Josef Laumann den Landrat persönlich angeschrieben und „um unverzügliche Prüfung gebeten, ob eine vorläufige Untersagung der Heilpraktikertätigkeit“ nicht möglich sei. Und eben dies verneint Landrat Ansgar Müller.

Keine Praxis in Moers

Immerhin stellten die Weseler Gesundheitsbehörden fest, dass der der fahrlässigen Tötung verdächtigte Heilpraktiker seinen Beruf in Moers nicht ausübe. Vorsorglich habe man die Gesundheitsämter derjenigen Kreise informiert, in denen der Verdächtige zwei Patienten betreue. Mehr könne man nach der heutigen Gesetzeslage nicht tun, so die Kreissprecherin. Der Kreis Wesel gehe von dringendem Änderungsbedarf beim Heilpraktikergesetz aus.

Und ist damit ist er nicht allein. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert eine grundlegende Gesetzesreform. Für den Schutz der Patienten gebe es bislang keine klaren Regeln, es fehlten bundesweit einheitliche Standards.