Neukirchen-Vluyn. . Könnte die Stadt Neukirchen-Vluyn womöglich bald selbst die Geschwindigkeit in Rayen messen? Diese Frage hatte der SPD-Landtagsabgeordnete René Schneider im Blick, als er seine Kleine Anfrage an das NRW-Innenministerium gestellt hatte. Bisher werden die mobilen Kontrollen von der Kreispolizei durchgeführt. Um derartige Maßnahmen von kleineren kreisangehörigen Kommunen zuzulassen, müsste das Ordnungsbehördengesetz NRW geändert werden.
Könnte die Stadt Neukirchen-Vluyn womöglich bald selbst die Geschwindigkeit in Rayen messen? Diese Frage hatte der SPD-Landtagsabgeordnete René Schneider im Blick, als er seine Kleine Anfrage an das NRW-Innenministerium gestellt hatte. Bisher werden die mobilen Kontrollen von der Kreispolizei durchgeführt. Um derartige Maßnahmen von kleineren kreisangehörigen Kommunen zuzulassen, müsste das Ordnungsbehördengesetz NRW geändert werden.
Schneider wollte in seiner Anfrage wissen: „Befürwortet die Landesregierung eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes NRW mit dem Ziel, auch mittleren kreisangehörigen Städten sowie kleineren Gemeinden den Betrieb von Messwagen zu erlauben?“ Die Antwort sei jetzt eingegangen, sagte Schneider auf Nachfrage der NRZ. Aus der Antwort gehe hervor, dass die Landesregierung den besagten Paragrafen ändern möchte, sagt Schneider.
Und weiter: „Die Antwort lässt hoffen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung den Städten endlich die Möglichkeit gibt, selber das Tempo zu kontrollieren. Weil man vor Ort eben am besten weiß, wo gerast wird, kann man Geschwindigkeitsbegrenzungen wie an der L474 dann endlich regelmäßig und wirkungsvoll kontrollieren.“
Der Landtagsabgeordnete verweist mit Blick auf die Antwort aus dem Landesministerium ferner darauf, dass CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben, „den Blitzmarathon abzuschaffen und stattdessen die zielgerichtete Verkehrsüberwachung“ zu verstärken, wie es heißt. Dieses beispielsweise in Form von unangekündigten Kontrollen.