Kamp-Lintfort/Moers. . Vor dem Amtsgericht Moers muss sich ein 23-Jähriger wegen versuchter Vergewaltigung verantworten. Passanten hatten die Tat wohl verhindert.

  • Vor dem Amtsgericht Moers muss sich ein 23-Jähriger wegen versuchter Vergewaltigung verantworten
  • Im vergangenen September hatten Passanten die Tat an der Markgrafenstraße wohl verhindert
  • Vor dem Richter erschien der Angeklagte ohne die Unterstützung seiner großen Familie

Der Angeklagte hat eine große Familie, von deren Mitgliedern aber niemand auf den Zuschauerbänken im Schöffensaal des Moerser Amtsgerichts saß. Der 23-Jährige, der sowohl die deutsche als auch die kongolesische Staatsbürgerschaft be­sitzt, wird beschuldigt, am 1. September letzten Jahres an der Markgrafenstraße in Kamp-Lintfort eine junge Frau überfallen zu haben. Aufgrund einer psychischen Erkrankung befindet er sich derzeit in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.

Der 23-Jährige, der im Alter von drei Jahren mit seiner Mutter und seinem älteren Bruder aus dem Kongo nach Alpen kam, könnte mit seiner Frisur und seinen langen Koteletten fast einem der Shaft-Filme aus der 70ern entstammen. Er beantwortete die Fragen des Vorsitzenden Richters der Auswärtigen großen Strafkammer des Landgerichts Kleve, Johannes Huismann, zu seiner Person und seiner Familie, nicht aber zu der Tat selber. Diese wurden von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft in der Anklage vorgebracht.

Flucht vor Passanten

Am 1. September um 21.44 Uhr soll der 23-Jährige an der Markgrafenstraße am Caritas-Gebäude eine junge Frau an den Armen gepackt und in ein Gebüsch gezogen haben. Der Täter, so die Anklage, setzte sich auf den Körper seines Opfers, drückte der Frau den Kopf nach unten und hielt ihr der Mund zu, eine Vergewaltigung gelang dem Täter aber nicht. Als Passanten hinzu kamen, rannte er davon.

Die junge Frau tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Unter den Folgen der Tat leidet sie noch heute, weshalb ihr Rechtsanwalt den Antrag stellte, für die Dauer ihrer Zeugenaussage die Öffentlichkeit auszuschließen. Dem Antrag gab die Strafkammer indes nicht statt.

Der Prozess wird am 29. März fortgesetzt. Bis dahin will die psychiatrische Gutachterin den Angeklagten noch einmal untersuchen.