Moers. . John Kuma, Auszubildender bei der Marschmann-Gruppe, kann bleiben. Wie Geschäftsführer Volker Marschmann auf NRZ-Anfrage mitteilt, habe die Moerser Ausländerbehörde entschieden, dass der 20-Jährige seine Ausbildung vollständig absolvieren und anschließend bis zu zwei Jahre als Geselle beim Malerbetrieb arbeiten kann. Damit folgt die Behörde den Vorgaben des Integrationsgesetzes, wonach eine Duldung von drei Jahren Ausbildung und zwei Jahren Arbeit möglich ist.
John Kuma, Auszubildender bei der Marschmann-Gruppe, kann bleiben. Wie Geschäftsführer Volker Marschmann auf NRZ-Anfrage mitteilt, habe die Moerser Ausländerbehörde entschieden, dass der 20-Jährige seine Ausbildung vollständig absolvieren und anschließend bis zu zwei Jahre als Geselle beim Malerbetrieb arbeiten kann. Damit folgt die Behörde den Vorgaben des Integrationsgesetzes, wonach eine Duldung von drei Jahren Ausbildung und zwei Jahren Arbeit möglich ist.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte John Kuma vor zwei Wochen aufgefordert, das Land zu verlassen, weil sein Asylantrag nicht anerkannt wurde (NRZ berichtete).
„John Kuma ist dankbar, dass er das Land jetzt nicht verlassen muss“, berichtet Volker Marschmann. Beeindruckt hat ihn auch, dass die Belegschaft „wie eine Wand“ hinter John Kuma gestanden habe. Der Ghanaer war 2014 nach Deutschland geflüchtet. In seiner Heimat war er mit dem Tode bedroht worden.