Moers. . Auf einem Friedhof in Moers sollen „Mensch-Tier-Bestattungen“ ermöglicht werden. Weil Haustiere vielfach den Rang von Familienangehörigen haben.
- Enni-Verwaltungsrat berät über Vorschlag für „Mensch-Tier-Bestattungen“
- Verstorbene Menschen und Tiere werden aber nicht gleich behandelt
- Gemeinsame Bestattungen an Bedingungen geknüpft
Auf dem Friedhof Lohmannsheide sollen Mensch-Tier-Bestattungen möglich werden. Herrchen und Frauchen können dann ihre Vierbeiner mit unter die Erde nehmen – und zwar ausschließlich eingeäschert und als Grabbeigabe.
Anfragen habe es in den vergangenen Jahren „immer mal wieder“ gegeben, sagt eine Sprecherin bei Enni Stadt & Service. Offenbar gebe es einen Bedarf. Zudem registriere man einen Wandel in den Ansichten über Pietät und Menschenwürde. Große Teile der Gesellschaft betrachteten Haustiere heute durchaus als „Familienmitglieder“.
Tiere sind rechtlich eine „Grabbeigabe“
Was nicht bedeutet, dass Enni verstorbene Menschen und tote Tiere gleichbehandeln wird. Tiere gelten straf- und zivilrechtlich als „Sachen“, und die rechtlichen Unterschiede bleiben über den Tod hinaus.
Konsequenz Nummer 1: Die Beisetzung eines Tierleichnams gilt nicht als „Bestattung“. Sie können allenfalls als Grabbeigabe im Zusammenhang mit der Bestattung eines Menschen begraben werden.
Grab kann für Tier-Beisetzung geöffnet werden
Da Tierleichname als Grabbeigaben gelten, ergibt sich daraus, dass die Bestattung des Menschen vor der Beisetzung des Tieres erfolgen muss. Lebt also beispielsweise der Halter länger als der Hund, kann er die Asche so lange daheim in einem Behälter aufbewahren, bis er stirbt und beerdigt wird. Überlebt umgekehrt der Hund, kann das Grab seines Halters später noch einmal für die Beisetzung des Vierbeiners geöffnet werden. Als Störung der Totenruhe gilt es in diesem Fall nicht.
Aus Sicht von Enni Stadt & Service ist zudem eine Erdbestattung von Tieren nicht möglich, auch nicht unter dem Etikett der Grabbeigabe. Sie müssen im Krematorium eingeäschert werden, die Friedhofsfachsprache kennt dafür den Begriff „kremieren“. Offen ist das von Enni jetzt vorgelegte Friedhofskonzept in Bezug auf die Tierarten. Eine Unterscheidung zwischen Heimtieren wie Hunden und Katzen und anderen Tieren wie Pferden gibt es dort nicht.
25 Jahre Ruhefrist
Was die Kosten angeht, so orientiert sich Enni an dem Aufwand, der für ein Urnenwahlgrab betrieben wird. So will man bei einer einheitlichen Ruhefrist von 25 Jahren eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1320 Euro erheben. Die Zubereitung des Grabes soll 276 Euro kosten.
Die öffentliche Diskussion über das Konzept für Mensch-Tier-Bestattungen beginnt jetzt. Vorgestellt wird es in der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrates von Enni Stadt & Service am 20. Februar um 16 Uhr im Sportzentrum Rheinkamp. Die Vorlage wird einige Tage vorher im Internet veröffentlicht. Die entsprechende Satzung könnte dann in der zweiten Jahreshälfte 2017 in Kraft treten.
Zu finden ist die Vorlage in den nächsten Tagen unter www.enni.de