Neukirchen-Vluyn. . Seit 2012 arbeiten sich Investoren am Grundstück ab. Seit Sommer ist die Zusammenarbeit mit dem letzten Investor beendet. Wie geht es weiter?

Die Entwicklung des brach liegenden Geländes an der Drüenstraße wird im kommenden Jahr fortgesetzt. „Ein Verkauf ist nach wie vor geplant“, sagte Hans-Willi Pergens für die Stadtverwaltung auf Nachfrage der NRZ.

Allerdings ergibt es keinen Sinn, das rund 6500 Quadratmeter große Grundstück derzeit neu zum Verkauf auszuschreiben, sagte Pergens weiter. Und: „Von einer weiteren Ausschreibung in diesem Jahr haben wir uns keine neuen Entwurfsplanungen erhofft.“ Andere Projekte hätten nunmehr Priorität.

Städtische Grundstücke vermarkten

Erst im Juni dieses Jahres hatte der Rat der Stadt die Zusammenarbeit mit dem damaligen Investor beendet. Grund dafür sollen Fristen gewesen sein, die der Investor mehrfach nicht eingehalten habe (die NRZ berichtete). Damit ist das laufende Verfahren im Sommer aufgehoben worden.

Welche Perspektive auch immer man wählt - der Anblick der Gebäude an der Drüenstraße in Neukirchen-Vluyn wird einfach nicht besser.
Welche Perspektive auch immer man wählt - der Anblick der Gebäude an der Drüenstraße in Neukirchen-Vluyn wird einfach nicht besser. © Christoph Karl Banski

Seitdem hat sich die Stadtverwaltung theoretisch mit dem Areal beschäftigt. Die Stadt sieht das Grundstück in Zusammenhang mit dem gesamten städtischen Portfolio. Heißt: Die Verwaltung schaut, wo es städtische Grundstücke gibt und wie diese generell vermarktet werden können oder sollten.

Grundstückswert: 465 000 Euro

In einer früheren Ausschreibung war die Rede von einem Grundstückswert in Höhe von 465 000 Euro. Damals hatte ein Investorenteam dort Doppel- und Patiohäuser bauen wollen. Nach zwei Jahren hatte man sich von diesem Team getrennt und 2014 einen neuen Anlauf genommen, der wiederum im Aus endete.

Nun hat die Stadt zwar die Auflage, den Haushalt zu konsolidieren. Sie will das Grundstück aber nicht um jeden Preis schnell verkaufen. „Für eine Fehlentwicklung ist das Grundstück zu schade“, sagt Hans-Willi Pergens. Folglich wird auch für die künftige Entwicklung wichtig sein, dass sich der Entwurf in die Umgebung einfügt. Darüber hinaus ist der Baumbestand auf dem Gelände zu berücksichtigen.

Abriss ebenso möglich wie Teilabriss

Unter Beachtung der Auflagen kann sich Pergens alle Optionen vorstellen: Somit wäre eine Entwicklung mit Abriss der alten Häuser und Neubauten ebenso möglich wie ein Teilabriss. Sollte es sich für einen Investor rechnen, könne der auch mit dem Bestand arbeiten. Pergens: „Das wird Anfang des Jahres Fahrt aufnehmen.“