Moers/Am Niederrhein. . In diesen Wochen flattern den Mietern die Nebenkostenabrechnungen ins Haus. Viele zahlen, ohne zu kontrollieren, dabei könnten sie Geld sparen.
- In diesen Wochen flattern den Mietern die Nebenkostenabrechnungen ins Haus
- Viele zahlen, ohne zu kontrollieren - und werfen möglicherweise Geld aus dem Fenster
- Der Mieterschutzbund gibt Tipps, wo man aufpassen sollte
Es geht aufs Jahresende zu, die meisten Menschen denken jetzt an Geschenke und das Weihnachtsessen. Peter Heß sitzt im Büro an der Steinstraße in Moers und blickt auf Berge von Akten: „Wie jedes Jahr um diese Zeit“, sagt der Geschäftsführer des Mieterschutzbundes. „Wir ersticken darin.“ Zwischen den Aktendeckeln stecken Nebenkostenabrechnungen, die Mieter in diesen Wochen von ihren Vermietern erhalten haben und die sie anzweifeln. „Die klugen Leute prüfen“, meint Heß. Sonst verzichten sie möglicherweise auf bares Geld.
Ein paar Dinge kann jeder Mieter leicht selbst kontrollieren. So muss die Abrechnung bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres eingetroffen sein, also die Rechnung für 2015 muss der Mieter spätestens am 31. Dezember 2016 in Händen haben. „Danach kann der Vermieter in der Regel nicht mehr abrechnen“, erklärt Heß.
Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig
Zweitens sollte der Mieter im Mietvertrag nachschauen, welche Kostenarten berücksichtigt werden können. Sind dort Müll, Wasser, Allgemeinstrom und Versicherung aufgeführt, kann er mit der Hausantenne oder der Dachrinnenreinigung nicht belastet werden, führt Heß aus. Verwaltungskosten und Reparaturen sind kraft Gesetz nicht umlagefähig, bleiben also auch bei Vereinbarung im Mietvertrag ausgeschlossen.
Zudem muss nachvollziehbar sein, wie die Kosten umgelegt wurden, also ob nach Wohnungen, anteiliger Wohnfläche oder anteiliger Personenzahl und ob dieser Umlageschlüssel auch im Mietvertrag vereinbart ist.
Mit Nachbarn über Kostensteigerungen reden
Peter Heß empfiehlt darüber hinaus, einfach die aktuelle neben die Abrechnung des Vorjahres zu legen: „Dann fallen Kostensteigerungen auf, die man gegebenenfalls hinterfragen kann.“ Und noch ein Tipp: „Reden Sie mit Ihren Nachbarn über ungewöhnliche Kostensteigerungen. Vielleicht hat der sich schon erfolgreich gegen einen Posten gewehrt.“
Laut Peter Heß gibt es immer wieder Abgrenzungsfehler, die sich vor allem in Mehrfamilienhäusern für einzelne Mieter nachteilig auswirken können. Die Mietrechtsexperte erklärt das am Beispiel: „Stellen Sie sich vor, in einem Objekt stehen mehrere Wohnungen leer. Dann muss der Vermieter die anteiligen Kosten für diese Leerstandswohnungen tragen.“
Viele zahlen, ohne nachzuprüfen
Peter Heß nennt weitere Fehlerquellen: Gibt’s in einem Haus Wohnen und Gewerbe, werden „immer wieder gerne“ beide Grundsteuern zusammengefasst, obwohl für die Gewerbenutzung weit höhere Kosten anfallen und so der Wohnungsmieter benachteiligt wird.
Verrechnet wird stets mit den Vorauszahlungen, die der Mieter monatlich mit der Miete überweist. Mancher schaut aber nur auf den Betrag, der unter Umständen vor langer Zeit im Mietvertrag vereinbart, aber längst erhöht worden ist. Heß: „Sie glauben gar nicht, wie oft das vergessen oder übersehen wird. Deshalb: Nachprüfen!“
Der Anteil der Mieter, die ohne Kontrolle zahlen, ist nach den Erfahrungen von Peter Heß „erschreckend hoch“. Woran das liegt? „Viele scheuen vor den komplizierten Abrechnungen zurück“, weiß Heß. „Andere wollen ihre Ruhe, wieder andere haben Angst.“
Bitte nicht im Ton vergreifen
Die jedoch sei unbegründet, betont der Mieterschützer. „Niemandem kann wegen eines Streits um Nebenkosten die Wohnung gekündigt werden.“ Heß mahnt allerdings auch, die Auseinandersetzung zivilisiert zu führen: „Wenn man sich im Ton vergreift und dem Vermieter gleich ,Betrug’ unterstellt, kann es gefährlich werden.“ Bei Heizkosten müsse man zudem aufs eigene Verhalten schauen: „Kleine Gewohnheitsänderungen können große Wirkung haben.“
Die Prüfung der Betriebskosten gehört für Heß und seine Kollegen zum Alltag. 70 Prozent der Neumitglieder kommen aus diesem Grund zum Mieterschutzbund. Die Fehlerquote in diesen Fällen liegt bei 55 Prozent. Manchmal geht es um 20 Euro, meist um mehr, sagt Peter Heß, auch schon mal um viel mehr Geld. Sein Rekordwert bei einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung beträgt 1500 Euro.