Kamp-Lintfort. . Eine 80-Jährige darf bis zu ihrem Tod bleiben, ein Ehepaar darf zusammenziehen, Freundin eines Bewohners darf bleiben - unter einer Bedingung.

  • In drei Vergleichen duldet Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Dauernutzung
  • Eine 80-Jährige darf bis zum Tode auf dem Kamp-Lintforter Platz bleiben
  • Zwei Paare können zusammen in ihren Häuschen wohnen bleiben

Die Camper sind froh, die Verwalterin des Campingplatz Altfeld freut sich mit ihnen, die Verwaltung der Stadt Kamp-Lintfort ist mit den Ergebnissen nicht glücklich: In fünf einzelnen Verfahren beschäftigte sich am Mittwoch das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Campingplatz Altfeld und der Frage, ob dauerhaftes Wohnen erlaubt ist.

Das Ergebnis der Vergleiche in drei Wohnrechts-Fällen: Eine pflegebedürftige 80-Jährige, die laut Sigirid Hoppe, Verwalterin des Platzes, im Sommer nach dem Stichtag 25. Mai 2014 ihren Lebensmittelpunkt auf den Platz verlegt hat, darf bis zu ihrem Lebensende dort bleiben. „Da bin ich froh, sonst hätte die alte Dame doch ins Pflegeheim gemusst“, sagt Hoppe. In einem weiteren Fall entschied das Gericht, dass die frisch angetraute Ehefrau ebenfalls zu ihrem Mann ziehen darf, der vor dem Stichtag im Mai in den Freizeitpark gezogen ist – mit Verweis auf den besonderen Schutz der Ehe, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts erklärte.

Nach Scheidung wegen des Wohnrechts heiraten

Der Schutz der Ehe spielt auch in dem dritten Fall eine Rolle: Eine in Scheidung lebende Frau darf erst mal bei ihrem neuen Lebensgefährten auf dem Campingplatz wohnen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Sie solle aber, so das Gericht, dann nach einer angemessenen Frist ihren neuen Partner heiraten, um zum Wohnrecht zu kommen.

Die Stichtagsregelung kam zustande, nachdem das Bauministerium die Stadt Kamp-Lintfort angewiesen hat, Sorge dafür zu tragen, dass ein Campingplatz ein Campingplatz bleibt und keine Wohnsiedlung. Viele der 400 Nutzer der Anlage wohnten aber schon lange auf der Anlage, hatten ihr Vermögen in die Häuschen investiert und hätten auf der Straße gestanden. So kam es dazu, dass diejenigen, die vor dem Stichtag 25. Mai ihren Erstwohnsitz auf dem Platz gemeldet hatten, bleiben dürfen. Sie mussten jedoch eine Vereinbarung unterzeichnen, dass das Wohnrecht nicht vererbbar ist.

Gemischte Gefühle beim Bürgermeister

In zwei weiteren Fällen vor dem Verwaltungsgericht klagte der Betreiber der Anlage in Altfeld auf Erteilung einer Baugenehmigung für zwei Wochenendhäuser. Das Gericht wies die Stadt an, diese zu erteilen.

Bürgermeister Christoph Landscheidt schaut mit gemischten Gefühlen auf das Ergebnis der Verhandlungen vom Mittwoch: „Wir hatten uns mehr rechtliche Klarheit davon erhofft.“ Denn Melde- und Baurecht widersprechen sich in solchen Fällen: Melden darf sich jeder irgendwo, auch mit erstem Wohnsitz auf einem Campingplatz. Gleichzeitig ist es Gesetz, dass man ebendort gar nicht dauerhaft wohnen darf. „Dass die Härtefälle, um die es ging, bleiben dürfen, ist ja gut. Wir wollen den Menschen doch nichts“, sagt Landscheidt.

Eine Aufforderung, weiter zu bauen

Hier gehe es eher um einen „cleveren Geschäftsmann“ und sein Rechtsverständnis. „Der wird die Entscheidungen als Aufforderung verstehen, weiter zu bauen und weiter Dauernutzer zu dulden“, fürchtet der Bürgermeister. Die Stadt habe aber keine Möglichkeit, zu kontrollieren, wer wohnt und nicht campt. Er schätzt sehr vorsichtig, dass es wohl tatsächlich mehr als die Hälfte der 400 Nutzer sein dürften.

Das Problem der laut Bauministerium NRW illegalen Dauernutzung besteht auf vielen Campingplätzen in NRW.