Moers. .
Auf der Tagesordnung des nächsten Bau- und Liegenschaftsausschusses findet sich unter Punkt 13 folgende Beschlussvorlage: „Der Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften beschließt das Gerhard-Tersteegen-Haus in die Denkmalliste der Stadt Moers einzutragen.“ Das Gebäude, das sich im Besitz der evangelischen Kirchengemeinde befindet, soll von dieser veräußert werden.
Im Februar 2014 hatte es der Rat abgelehnt, das Gerhard-Tersteegen-Haus unter Denkmalschutz zu stellen. Es sei dann keine städtebauliche Entwicklung des gesamten Quartiers möglich, welches die Gebäudezeile an der Kleinen Allee, aber auch das ehemalige Hafthaus und das Verwaltungsgebäude umfasst, in welchem die Agentur für Arbeit ihren Sitz hat.
Die Gemeinde stimmte nun vor kurzem zu, das Haus in die Denkmalliste einzutragen. Es ist dem Beschluss gemäß möglich, die Fassade aus Denkmalschutzgründen stehen zu lassen, aber den Rest dahinter für einen Neubau abzureißen.