Neukirchen-Vluyn. . Nach dem schweren Unfall am vergangenen Freitag wird wieder über eine Geschwindigkeitsbegrenzung diskutiert.
Der schwere Unfall, bei dem am vergangenen Freitag eine 17-Jährige schwer verletzt worden ist (dazu auch Seite 1), hat wieder eine Diskussion über eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Niederrheinallee ausgelöst. In den sozialen Netzwerken wird angeregt, zwischen Trox und dem Vutz-Kreisel in Vluyn eine Tempo-30-Zone einzurichten.
Kein Erfolg
Die Forderung ist nicht neu. Zuletzt gab es im Sommer des vergangenen Jahres heftige Debatten über Geschwindigkeitsbegrenzungen, nachdem ein Fünfjähriger beim Überqueren der Niederrheinallee in Höhe Niederberg an einem Freitagabend lebensgefährlich verletzt worden war. Und auch von Seiten der Politik gab es immer mal wieder den einen oder anderen Vorstoß. Bisher immer ohne Erfolg.
Zu dem geforderten Tempolimit wird es voraussichtlich auch künftig nicht kommen, wie Ordnungsdezernent Jörg Geulmann jetzt auf Nachfrage der Redaktion noch einmal verdeutlichte. „Die Nieder-rheinallee ist eine Landstraße“, erklärte Geulmann. Zuständiger Straßenbaulastträger sei somit Straßen NRW. Für Landstraßen gelte innerhalb geschlossener Ortschaften gemeinhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Wie der Ordnungsdezernent der Stadt weiter ausführte, liegen auf dem entsprechenden Streckenabschnitt weder besondere Gefahren vor, noch handele es sich um einen Unfallschwerpunkt. „So schlimm dieser Unfall auch ist“, betonte Jörg Geulmann. Er verweist zudem auf die beiden Querungshilfen im besagten Abschnitt.
Gleiche Voraussetzung
Mit Blick auf die Prüfung besonderer Situationen verwies er auf ein Treffen von Vertretern der Bezirksregierung, Straßen NRW, der Polizei und der Ordnungsbehörde Ende des vergangenen Jahres.
Bei der damaligen Verkehrsschau hatte die sich Gruppe unter anderem die Niederrheinallee angeschaut und auch die Geldernsche Straße in Rayen unter die Lupe genommen. Dort hatte sich die Verkehrslage zuletzt ebenfalls zugespitzt.
Die Anwohner in Rayen klagen massiv über das Verkehrsaufkommen, dabei insbesondere den Lkw-Verkehr. Da es sich bei der Geldernschen Straße ebenfalls um eine Landstraße handelt, gelten die gleichen Maßgaben wie bei der Niederrheinallee.