Neukirchen-Vluyn. . Der Ausschuss für Stadtentwicklung soll im Juni über den Verkauf des Geländes entscheiden. Die Fläche war zum zweiten Mal zum Verkauf ausgeschrieben worden.
Auf dem Gelände an der Drüenstraße hat sich lange Zeit nichts Sichtbares getan. Jetzt kommt wieder Bewegung in die Sache. Nachdem die Stadt das Grundstück im vergangenen Jahr zum wiederholten Male zum Verkauf ausgeschrieben hatte, haben sich vier Interessenten gemeldet. Alle wollen die Fläche für Wohnbebauung nutzen.
Konzept
Die Investoren hatten jeweils ein städtebauliches Konzept beigefügt. „Die Kaufgebote bewegten sich in Höhe der Bilanzsumme“, sagte der Leiter des Planungs- und Bauordnungsamtes, Ludwig Knoblach, auf Nachfrage der NRZ
Heißt: Das Gelände wird offenkundig nicht zum Schnäppchenpreis verhökert. Im vergangenen Jahr war von einem Kaufpreis von mindestens 465 000 Euro die Rede. „Wir haben die Angebote städtebaulich geprüft“, erklärt Knoblach weiter. Bei einigen Angeboten hätten sich noch Fragen gestellt.
Letztlich blieben zwei potenzielle Investoren übrig, die zu vertiefenden Gesprächen nach Neukirchen-Vluyn eingeladen wurden.
Die Stadt habe eine Präferenz für einen Anbieter, deutet Knoblach an. Mit diesem Verhandlungsstand geht die Verwaltung in die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10. Juni. Die Damen und Herren aus der Politik müssen im nicht-öffentlichen Teil über den Verkauf befinden.
Planungsamtsleiter Ludwig Knoblach spricht von „hochwertigem Wohnen“ im Bereich von Einzel- und Doppelhäusern. Die Bebauung müsse sich nach dem Empfinden der Stadt eng an die Umgebung anpassen, heißt es.
Sobald der Stadtentwicklungsausschuss im Juni dem Geschäft zugestimmt hat, beginnt das formale Verfahren.
Abrissbirne
Der Investor, der den Zuschlag bekommen hat, stellt einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Zudem hat er einen Bonitätsnachweis beizubringen, mit dem belegt wird, dass das Geschäft finanzierbar ist.
Dass die Fläche auch verfügbar ist – der dritte nachzuweisende Aspekt – dürfte der Stadt bekannt sein.
In der Regel dauert ein solches Planverfahren rund zwölf Monate – sofern keine Hindernisse auftauchen. Knoblach nennt etwas großzügiger fünfzehn Monate als realistisch für das komplette Verfahren. Bedeutet: Der Investor kann Ende 2016 mit den Tiefbauarbeiten beginnen. Vermutlich wird auch vorher keine Abrissbirne anrücken, um die maroden Bestandsgebäude abzubauen.