Kreis Wesel. Nicht nur bei den Europawahlen, auch bei den Landtagswahlen sollen Jugendliche ihre Kreuzchen machen dürfen, fordern die Grünen im Kreis.

Was bei der Europawahl möglich ist, sollte bei den Landtagswahlen nicht verboten sein, finden die Kreistagsfraktion und der Weseler Kreisverband der Grünen. Beide möchten sich mit Nachdruck für die Absenkung des generellen Wahlalters in NRW auf 16 Jahre einsetzen.

„Genauso wie der Städtetag NRW wollen die Grünen nun auch Druck auf die schwarz/grüne Landesregierung in Düsseldorf machen, zumal das Thema im Koalitionsvertrag verankert wurde“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Das Wahlalter für Landtagswahlen in NRW sollte nun zügig auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Dieses Versprechen der Landesregierung sollte rechtzeitig vor den nächsten Landtagswahlen in Kraft treten, damit die organisatorische Umsetzung auch gelingt. Dafür ist es jetzt höchste Zeit, denn dieser Vorstoß wird durch aktuelle wissenschaftliche Studien gestützt, die belegen, dass junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren genauso politisch interessiert und informiert sind wie ihre älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ab 18 Jahren“, fordern Fraktionschef Hubert Kück und Kreisverbandsvorsitzender Dr. Hans-Peter Weiß.

Wählen ab 16: Grüne im Kreis Wesel machen Druck auf Landesregierung

Eine umfassende Untersuchung der Technischen Universität Chemnitz aus dem Jahr 2019 zeige, dass es in den Altersgruppen von 16 bis 18 Jahren keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich des politischen Wissens oder des Interesses an politischen Themen gebe. Dies werde durch eine Jugendwahlstudie der Otto-Brenner-Stiftung aus dem Jahr 2021 bestätigt, welche zudem aufzeige, dass eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre das politische Engagement junger Menschen fördern und deren politische Partizipation erhöhen kann, heißt in der Pressmitteilung weiter.

Kück weist darauf hin, dass Jugendliche in Deutschland bereits ab 16 Jahren beschränkt geschäftsfähig sind, Alkohol konsumieren dürfen, den Führerschein erwerben und acht Stunden am Tag arbeiten können. Es erscheine daher nur konsequent, ihnen auch das Recht zuzugestehen, an Wahlen teilzunehmen. „Junge Menschen haben existenzielle Interessen, die von Erwachsenen nicht ausreichend vertreten werden“, sagt Hubert Kück. „Die Wahlverhaltensforschung zeigt, dass sich das Wahlverhalten von Erstwählern nicht signifikant von anderen Bevölkerungsgruppen unterscheidet. Daher sehen wir keinen Grund, ihnen das Wahlrecht vorzuenthalten.“