Kreis Wesel. In Krisenzeiten sind Beschäftigte vor allem in der Gastronomie nicht ausreichend geschützt. Die Gewerkschaft NGG möchte das ändern.
Mehr Schutz für Beschäftigte im Kreis Wesel in Krisenzeiten: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat eine bessere finanzielle Absicherung für Mitarbeiter gefordert, deren Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen in Kurzarbeit gehen muss. Wer nicht mehr voll arbeiten könne und in Kurzarbeit rutsche, müsse, so die NGG Nordrhein, wenigstens ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau bekommen.
„Mit einem Mindest-Kurzarbeitergeld soll verhindert werden, dass Menschen, die von Kurzarbeit betroffen sind, in Armut abrutschen“, sagt Karim Peters von der NGG-Region Nordrhein. Genau das sei nämlich vielen Menschen während der Corona-Pandemie passiert, so der NGG-Geschäftsführer.
„Auch im Kreis Wesel bescherte die Pandemie vielen Beschäftigten – insbesondere in der Gastronomie – statt des regulären Einkommens vom Job ein deutlich schmaleres Portemonnaie durch Kurzarbeit“, so Peters. „Gerade bei denen, die ohnehin niedrige Löhne bekommen und mit ihrem Einkommen auch sonst nur knapp über die Runden kommen, hat das geringere Kurzarbeitergeld hinten und vorne nicht gereicht. Die finanzielle Situation war für viele Beschäftigte dramatisch.“ Um das künftig zu verhindern, sei beim Kurzarbeitergeld eine Haltelinie nach unten dringend notwendig.
Das Mindest-Kurzarbeitergeld war auch Thema auf dem Gewerkschaftstag der NGG Nordrhein-Westfalen. „Von dem ‚Gipfel für Ernährung und Arbeit‘ werden wichtige Impulse auch für die Beschäftigten im Gastgewerbe, in den Bäckereien und Fleischereien und in der Lebensmittelindustrie im Kreis Wesel ausgehen“, so die Erwartung von Karim Peters. Es gehe um gute Arbeitsbedingungen für die Menschen in den Gastro- und Ernährungsbranchen vor Ort.