Kreis Wesel. Jetzt gilt für Fahrer von Mofa, Roller, E-Scooter und Co. das schwarze Versicherungskennzeichen: Darauf weist die Polizei noch mal hin.

Seit 1. März gelten die neuen Versicherungskennzeichen unter anderem für Fahrerinnen und Fahrer von Mofa-, Roller und E-Scooter. Die Farbe wechselt von grün auf schwarz. Im Zusammenhang mit abgelaufenen Kennzeichen musste die Polizei im Kreis Wesel nun 21 Strafanzeigen schreiben, wie sie mitteilt. Alle Altersklassen waren betroffen: vom 14-jährigen Mädchen, dessen Vater den E-Scooter zugelassen hatte, bis hin zum 64-Jährigen, der mit einem Kleinkraftrad fuhr. Die Polizei appelliert daher noch mal: „Besorgen Sie sich bei Ihrer Versicherung ein aktuelles - schwarzes - Versicherungskennzeichen, bevor Sie im Straßenverkehr unterwegs sind!“ Denn sonst besteht kein Versicherungsschutz und es drohen Strafen.

Jedes Jahr im März stelle man bei den Kontrollen im Kreisgebiet fest, dass Plakette oder Kennzeichen für die betroffenen Fahrzeuge nicht aktuell seien, so Polizeipressesprecher Peter Reuters. Daher hat die Kreispolizei frühzeitig darauf hinweisen. „Das ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat und zieht eine Anzeige mit sich“, erläutert Reuters die Konsequenzen. Das Gesetz sieht laut Allgemeinem Deutschem Automobil-Club (ADAC) eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März: Für wen das gilt

Wer ohne ein gültiges Kennzeichen unterwegs ist, hat keinen Versicherungsschutz. Komme es etwa zu einem Unfall, müsse der Fahrzeuginhaber selber haften – oder je nach Alter auch die Erziehungsberechtigten, sagt Reuters. Das Versicherungsjahr dauere immer von 1. März bis zum 28. oder, wie im Fall des kommenden Schaltjahrs, zum 29. Februar, so der Polizeisprecher. Für welche Fahrzeuge das wichtig ist? Laut Polizei gilt es für Mopeds, Mofas, Roller (bis 50 ccm Hubraum), das S-Pedelec (bis 45 Kilometer pro Stunde) sowie Elektrokleinstfahrzeuge – dazu gehören zum Beispiel die auch von jungen Menschen gern genutzten E-Scooter. Für die meisten der genannten Fahrzeuge gibt es dann ein neues Kennzeichen, der E-Scooter bekommt eine Klebeplakette. Laut ADAC gibt es die neuen Kennzeichen direkt online beim Versicherer.

In Voerde hat die Polizei zuletzt einen jungen E-Scooter-Fahrer aus Dortmund ohne Versicherungskennzeichen sowie Fahrzeugidentifikationsnummer angehalten und in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Voraussetzungen für das Fahren damit hingewiesen: Die Elektroroller benötigen den Angaben zufolge eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung, „darüber hinaus müssen am Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette, eine Fahrzeugidentifikationsnummer und ein Fabrikschild angebracht sein“. Damit fahren dürfen nur Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, Alkohol und Drogen sind natürlich auch hier tabu, mit den Rollern darf nur auf Radwegen, Fahrradstraßen sowie Radfahrstreifen gefahren werden. „Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden“, so die Polizei. Die Nutzung auf Gehwegen ist verboten – auch mit ausgeschaltetem Motor. (acf)