Kreis Wesel. Kein Alkohol am Steuer und Lenker: Vor den Karnevalstagen sensibilisieren Polizei und Kreisverkehrswacht zu diesem Thema. Was sie raten.

Der Höhepunkt der diesjährigen Karnevalssession steht auch im Kreis Wesel kurz bevor: In den kommenden Tagen wird vielerorts nach zweijähriger Corona-Pause wieder ausgelassen gefeiert, bei Sitzungen, Partys und natürlich bei den großen Karnevalsumzügen im Kreisgebiet. Die Menschen seien in Feierlaune, darüber freue sich die Polizei auch, sie bitte aber darum, friedlich zu feiern, sagt Polizeipressesprecher Peter Reuters. Die Polizei werde mit starken Kräften bei den Zügen vertreten sein, im gesamten Kreisgebiet müsse über die Karnevalstage hinweg mit verstärkten Verkehrskontrollen gerechnet werden. Wer Alkohol oder andere berauschende Mittel zu sich genommen habe, sollte entsprechend die Finger von jedwedem fahrbaren Untersatz lassen.

„Wer trinkt, fährt nicht, und wer fährt, trinkt nicht“, betont auch der Vorsitzende der Kreisverkehrswacht, Uwe Melchers, in einer Mitteilung. „Leider kommt es immer wieder vor, dass sich alkoholisierte Menschen ans Steuer setzen und damit nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr bringen.“ Er rät, nach Alkoholkonsum auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen. „Wer schon vorher seine sichere Rückfahrt plant, kommt später erst gar nicht in Versuchung, sich betrunken ins Auto zu setzen“, so auch Pressesprecher Bernd Störmer. Er appelliert zudem, Personen, die augenscheinlich betrunken sind oder Drogen konsumiert haben, vom Fahren abzuhalten. „Wenn Sie bemerken, dass eine Freundin oder ein Bekannter besonders angetrunken ist, sorgen Sie für einen sicheren Heimweg. Rufen Sie zum Beispiel ein Taxi“, so auch die Polizei.

Kreisverkehrswacht Wesel: Was bei Fahrrad und E-Scooter gilt

Die absolute Promillegrenze für Radfahrende liegt bei 1,6. „Wer mit seinem Alkoholwert im Blut darüber liegt, begeht eine Straftat“, so Geschäftsführer Frank Schulten. Wer sich auffällig verhält oder einen Unfall verursacht, muss auch bei niedrigerem Wert mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – zum Beispiel kann es an den Führerschein gehen. „Bei den E-Scootern gelten dieselben Werte wie bei Autofahrern. Als Fahranfänger heißt das 0 Promille“, weiß der Verkehrsexperte. „Diese Personengruppe sollte beim Feiern also komplett auf Alkohol verzichten, wenn es später noch auf den E-Scooter geht. Das ist vielen der oft jungen Nutzer nicht bewusst“, sagt Uwe Melchers.

Wer doch vielleicht „ein Bier, Sekt oder Schnaps zu viel“ und eventuell zu wenig Schlaf hatte, sollte laut Kreis-Verkehrswacht Wesel auch am nächsten Tag weiter Vorsicht walten lassen. „Alkohol wird nur sehr langsam abgebaut, so dass es sein kann, dass man auch am Morgen nach der Feier noch nicht fahrtüchtig ist“, so Frank Schulten.