Kreis Wesel. Krankheit oder Notfall am Wochenende oder an Feiertagen: Wer sind im Kreis Wesel dann die richtigen Anlaufstellen? Wir wollen Orientierung geben.

Medizinische Notfälle und Krankheit machen auch vor den Weihnachtstagen nicht Halt: Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) informiert daher kurz vor den Feiertagen in einer Mitteilung über den ärztlichen Notdienst. Notdienstpraxen dienen als zentrale Anlaufstelle, sie können direkt ohne Voranmeldung aufgesucht werden (eine Übersicht für den Kreis Wesel findet sich weiter unten im Text). Zudem ist wie gewohnt die kostenlose Servicenummer 116 117 rund um die Uhr zu erreichen. In diesem Jahr gibt es zudem eine Videosprechstunde für Eltern erkrankter Kinder und Jugendliche – Heiligabend, an den Feiertagen, mittwochnachmittags sowie am Silvester-Wochenende. Erreichbar ist das Angebot über die kostenlose Rufnummer 0211/59707284. Die KVNO weist darauf hin, dass einige Arztpraxen zwischen den Feiertagen geschlossen bleiben und rät, auf die Vertretungen zu achten: zum Beispiel über Praxis-Aushänge oder den Praxis-Anrufbeantworter.

Wenn man selbst oder ein Familienmitglied erkrankt und der Hausarzt als erster Ansprechpartner am Abend oder Wochenende nicht zu erreichen ist, dann sind viele Menschen erstmal verunsichert: An wen sollte ich mich wenden – direkt den Notruf wählen oder in die Notaufnahme fahren? Die 116 117 anrufen oder in die Notdienstpraxis? Wir wollen Orientierung geben.

112 - Die Nummer für den Notfall- und Rettungsdienst

Die 112 ist die wichtigste Telefonnummer für den Notfall. Sie sollte immer dann gewählt werden, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, man sich nicht mehr selbst helfen kann, sagt Arno Hoffacker, Leiter der Kreisleitstelle. Hier gehen alle Notrufe aus dem Kreisgebiet ein, besetzt ist sie 24 Stunden am Tag, das ganze Jahr über. Hoffacker nennt Beispiele: Eine Person befinde sich nach einem Unfall blutüberströmt, möglicherweise eingeklemmt im Auto. Oder jemand klage über starke Schmerzen in der Brust, es bestehe der Verdacht auf einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall. Genauso starke Schmerzen oder Atemnot – all das seien unter anderem Gründe, sofort den Notruf zu wählen. Er betont aber auch: „Im Zweifel sollte man immer lieber einmal mehr den Notruf wählen, wenn man sich unsicher ist.“ Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, meldet die Kreisleitstelle dies auch zurück. Am Ende des Telefonats würden die Mitarbeitenden zudem immer darauf hinweisen, wieder anzurufen, sollte sich die Situation verschlechtern.

Für den Anrufer sind das Ausnahmesituationen. Die Kreisleitstelle muss aber möglichst schnell die relevanten Informationen erfahren, um die Lage einschätzen zu können. Die erste Abfrage gelte immer dem Ort – wo ist etwas passiert, sagt Hoffacker. Diese Angabe sollte möglichst genau erfolgen, Straße und Kommune sollten genannt werden, denn manche Straßennamen gibt es häufiger im Kreisgebiet. Danach gehe es um die konkrete Situation, die Vitalfunktionen würden abgefragt, wie stark die Schmerzen seien, erläutert Hoffacker das Vorgehen der Disponenten der Kreisleitstelle. Im Falle eines Feuers sei noch wichtig anzugeben, ob etwa noch weitere Personen im Haus seien. Hoffacker bittet darum, genau zuzuhören und die Fragen entsprechend zu beantworten.

Zudem können bei Notfällen auch die Notaufnahmen der Krankenhäuser direkt angesteuert werden: Bethanien-Krankenhaus und St. Josef Krankenhaus in Moers, St. Bernhard-Hospital in Kamp-Lintfort, Evangelisches Krankenhaus und St. Vinzenz Hospital in Dinslaken, Marien-Hospital und Evangelisches Krankenhaus in Wesel, Sankt Josef-Hospital in Xanten.

116 117 - Die Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Bei der 116 117 handelt es sich um die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdiensts – sie ist an allen Wochentagen rund um die Uhr erreichbar. Tagsüber werden hier laut Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein (KVNO) Behandlungstermine bei Ärzten und Psychotherapeuten vergeben, es gibt Hinweise zu ambulanten Versorgungsangeboten. Wichtig ist diese Nummer aber auch außerhalb der Öffnungszeiten des Hausarztes – also abends, nachts, an Wochenenden oder Feiertagen – wenn jemand laut KVNO „ein gesundheitliches akutes, aber nicht lebensbedrohliches Problem hat“. Für Sprach- und Hörgeschädigte gibt es ein Fax unter 0800 5895 210.

Wohin sollte man sich im medizinischen Notfall wenden? An die Notaufnahme, den Notruf oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst?
Wohin sollte man sich im medizinischen Notfall wenden? An die Notaufnahme, den Notruf oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst? © picture alliance/dpa | Christian Charisius

Über diese Rufnummer erhält der Anrufer Informationen über das Angebot des ambulantes Notdienstes in seiner Nähe. Bettlägerige Personen können über diese Nummer zudem einen ärztlichen Hausbesuch erhalten. Geholfen wird auch bei der Suche nach fachärztlichen Notdiensten vor Ort: Kinder-, Augen- und HNO-Notdienste.

Bei der Rufnummer gibt es Stoßzeiten, sodass es auch mal dauern kann: „Wer in der Warteschleife steckt, sollte bitte nicht auflegen. Die Anrufe werden der Reihenfolge nach innerhalb ein paar Minuten abgearbeitet“, so ein Sprecher der KVNO. Infos zur 116 117 gibt es auch online, ebenso ist eine App verfügbar: www.116117.de/

Die KVNO gibt auf ihrer Homepage einen Überblick über die bestehenden Notdienstpraxen – für den Kreis Wesel sind das folgende:

Die Notdienstpraxen im Kreis Wesel im Überblick

  • Notdienstpraxis Wesel: Marien-Hospital, Pastor-Janßen-Straße 8-38, 46483 Wesel, Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag: 19 bis 21 Uhr; Mittwoch und Freitag: 15 bis 21 Uhr; samstags, sonntags, an gesetzlichen Feiertagen, 24. und 31. Dezember sowie Rosenmontag: 9 bis 13 Uhr und 16 bis 21 Uhr. Kinderärztliche Notdienstpraxis Wesel: Marien-Hospital, Pastor-Janßen-Straße 8-38, 46483 Wesel. Öffnungszeiten 1. April bis 30. September: samstags, sonntags, gesetzliche Feiertage: 9 bis 13 Uhr. Öffnungszeiten 1. Oktober bis 31. März: samstags, sonntags, gesetzliche Feiertage, 24. Dezember, 31. Dezember sowie Rosenmontag: 9 bis 17 Uhr.
    Notdienstpraxis Moers:
    Stiftung Krankenhaus Bethanien, Bethanienstraße 21, Zufahrt über Wittfeldstraße, 47441 Moers. Öffnungszeiten: montags, dienstags und donnerstags: 19 bis 21 Uhr; mittwochs und freitags: 15 bis 21 Uhr; samstags, sonntags, gesetzliche Feiertage, 24. und 31. Dezember sowie Rosenmontag: 9 bis 21 Uhr.
    Kinderärztliche Notdienstpraxis Moers:
    Stiftung Krankenhaus Bethanien, Bethanienstraße 21, Zufahrt über Wittfeldstraße, 47441 Moers. Öffnungszeiten 1. April bis 30. September: samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen: 9 bis 13 Uhr. Öffnungszeiten 1. Oktober bis 31. März: samstags, sonntags, gesetzliche Feiertage, 24. und 31. Dezember sowie Rosenmontag: 9 bis 17 Uhr.
    Notdienstpraxis Dinslaken:
    St. Vinzenz-Hospital, Dr.-Otto-Seidel-Straße 31 - 33, 46535 Dinslaken. Öffnungszeiten: montags, dienstags und donnerstags: 19 bis 21 Uhr; mittwochs und freitags: 15 bis 21 Uhr; samstags, sonntags, gesetzliche Feiertage, 24. Dezember und 31. Dezember sowie Rosenmontag: 9 bis 13 Uhr und 16 bis 21 Uhr.

Auch außerhalb dieser Zeiten hilft die 116 117 weiter, vermittelt bei Bedarf Hausbesuche oder verweist an die angeschlossenen Ambulanzen der Krankenhäuser.

0281/ 19 222 - Die Telefonnummer für Krankentransporte

Dann gibt es noch die Rufnummer für den Krankentransport im Kreis – die 0281/ 19 222. Sie sei für Patientinnen und Patienten relevant, die sich nicht in einer akuten Notsituation befinden, aber aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht einfach mit einem Fahrzeug etwa zur Untersuchung ins Krankenhaus transportiert werden können, erläutert Hoffacker. Also beispielsweise bettlägerige Menschen. Die Nummer kann von Ärzten, Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen genauso aber von Privatpersonen gewählt werden. Die Patientinnen und Patienten werden von Fachpersonal begleitet, so Hoffacker.

Zahnärztlicher Notdienst und Apotheken-Bereitschaft

Der Kreis Wesel informiert auf seiner Homepage zudem über den Zahnärztlichen Notdienst: 01805 / 986 700. Zum Apothekennotdienst gibt es Infos unter 0800/00 22833.

Die KVNO weist darauf hin, dass in allen Arztpraxen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht.