Kreis Wesel. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, hat das Jugendamt im Kreis Wesel 2021 vor Herausforderungen gestellt - es hat nun Bilanz gezogen.

Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, im Sommer vergangenen Jahres in Kraft getreten, - hat das Jugendamt des Kreises Wesel vor Herausforderungen gestellt: Es ist zuständig für die Jugendhilfe derjenigen Kommunen, die kein eigenes Jugendamt haben: Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten.

So muss das Konzept der Hilfeplanung überarbeitet werden. Das Gesetz schreibt vor, dass Aspekte wie beispielsweise Geschwisterbeziehungen, der Einbezug Dritter und sorgeberechtigter Eltern stärker gewichtet werden. Schutzkonzepte innerhalb von Pflegefamilien gehören dazu, um den Schutz der Kinder zu stärken – nur einige von zahlreichen Arbeitsschwerpunkten, die erneuert werden müssen. In seinem Jahresbericht 2021 teilt das Jugendamt mit, dass die Anpassungen nur nach und nach umgesetzt werden können. So werde der Bereich junge Volljährige, hier sollen die Hilfen aus einer Hand kommen, zwar in diesem Jahr begonnen, wohl aber nicht abgeschlossen.

In so vielen Notsituationen hat das Kreisjugendamt betreut

In den beiden Coronajahren 2020 und 2021 ist die Zahl der Besucher in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zurückgegangen: Waren es in Xanten 2021 immerhin noch 248, zählte Sonsbeck mit 35 Besuchern weniger als die Hälfte des normalen Aufkommens, Neukirchen -Vluyn blieb mit 268 nur knapp unter den Vorjahreszahlen. Vom Kreis geförderte Ferienfreizeiten gab es 61 im Jahr 2020, immerhin 96 in 2021. Zum Vergleich: 2017 waren es 195.

Fünf Mal hat das Kreisjugendamt 2021 Kinder in Notsituationen betreut: Dauerhafte Krisen oder Benachteiligung von Kindern durch familiäre Ausnahmesituationen sollen damit verhindert werden. Die Kinder werden in der Regel zu Hause betreut. Hinzu kommen Hilfen zur Erziehung, auf die Eltern einen Rechtsanspruch haben, wenn sie Schwierigkeiten haben. Die Hilfe soll die Eltern dabei unterstützen, die Erziehung der Kinder wieder selbst in die Hand zu nehmen. Es gibt ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen, die in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten werden. 2021 gab es knapp 900 solcher Hilfen. (sz)