Kreis Wesel. Im Mai ist startet der Zensus 2022. 40.000 Haushalte im Kreis Wesel erhalten Besuch. Wir beantworten häufig gestellte Fragen zum Zensus.
2022 steht wieder ein Zensus an - gemeinhin als Volkszählung bekannt. Zuletzt kamen die Interviewer im Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Jahr 2011, es war die erste gesamtdeutsche Volkszählung seit der Wiedervereinigung. Europäisches Recht sieht es laut des Bundesbeauftragten für Datenschutz vor, dass in allen Mitgliedsländern im Zehn-Jahres-Rhythmus gezählt wird - im vergangenen Jahr wurde der geplante Zensus allerdings pandemiebedingt auf 2022 verschoben. Im Sommer sendet der Kreis Wesel wieder Interviewer aus - die übrigens noch gesucht werden.
Warum werden die Daten erhoben?
Ziel ist es, zentrale Fragen zu klären - wie viele Menschen leben hier, wie alt sind sie, haben sie ausreichend Wohnraum beispielsweise, Schulen, Studienplätzen, Altenheime? Im Ergebnis sollen sich daraus Handlungsperspektiven und Planungsgrundlagen für den Staat ergeben.
Wann werden die Daten erhoben?
Die Interviewerinnen und Interviewer beginnen am 15. Mai mit der Befragung. Bis Mitte August soll die Volkszählung beendet sein.
Wer wird befragt?
Der Zensus setzt sich aus drei Elementen zusammen: Die Basisinformationen stammen aus Daten und Informationen, die die staatliche Verwaltung ohnehin besitzt. Hinzu kommt die schriftliche Befragung aller Gebäude- und Wohnungseigentümer. Schließlich erhalten noch zehn bis zwölf Prozent der Menschen stichprobenartig Besuch von den Interviewern, die zuvor einen Termin ausmachen. Im Kreis Wesel sind rund 40.000 Haushaltsstichproben geplant, so der Kreis.
Wer fragt?
Bis zu 500 sogenannte Erhebungsbeauftragte - Ehrenamtler, die eine Aufwandsentschädigung bekommen - suchen die Haushalte auf, um die Interviews zu führen. Sie werden durch die Erhebungsstelle zur Geheimhaltung verpflichtet, geschult und auf ihre Aufgaben vorbereitet.
Muss ich die Befrager in die Wohnung lassen?
Die „Erhebungsbeauftragten“ können sich ausweisen und führen ihr Interview vor der Haus-, beziehungsweise Wohnungstür.
Was wird gefragt?
Es gibt eine sogenannte Hauptbefragung und eine Zusatzbefragung. Mit der Hauptbefragung ist das Interview gemeint, in dem es um persönliche Daten geht. Die Zusatzbefragung befasst sich laut Kreis Wesel mit Wohnsituation, Bildung und anderen Bereichen. Sie funktioniert durch das Ausfüllen eines Onlinefragebogens – die Interviewer übergeben den Befragten die Zugangsdaten. Auf Wunsch kann auch ein Papierfragebogen ausgefüllt werden.
Kann ich die Befragung ablehnen?
Nein. Alle ausgewählten Menschen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Auskunft zu geben. Erteilen Auskunftspflichtige keine, keine vollständige, keine richtige oder nicht rechtzeitig Auskunft, kann ein Zwangsgeld - im ersten Anlauf voraussichtlich zwischen 100 und 500 Euro – verhängt werden. Doch es kann teurer werden: „Zwangsgelder sind vor ihrer Festsetzung schriftlich anzudrohen und können beliebig oft wiederholt werden“, teilt der Kreis Wesel auf Anfrage mit. Zahlen Betroffene das Zwangsgeld nicht fristgerecht, wird es im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Auskunftspflichtige werden mit der Terminankündigung zu ihrer Befragung ausdrücklich auf die Rechtsgrundlagen hingewiesen.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Aus der Befragung sollen allgemeine Erkenntnisse möglich sein - Rückschlüsse auf einzelne Personen aber nicht . Gewährleisten soll dies ein sogenanntes Geheimhaltungsverfahren: „Geheimhaltungsverfahren werden im Zensus für alle Auswertungen, die auf demografischen Daten, Gebäude- und Wohnungsdaten, Haushaltsdaten und Familiendaten basieren, angewendet“, heißt es dazu bei Zensus 2022.