Kreis Wesel. Das NRW-Umweltministerium plant eine Wolfsverordnung. Ein Entwurf wird den Verbänden bald vorgelegt. Das sagen Vertreter aus dem Kreis Wesel.

Seit fast vier Jahren leben die Menschen am Niederrhein mit dem Wolf - seither wird eine hitzige Debatte geführt: Wie kann das Zusammenleben funktionieren? Das NRW-Umweltministerium will nun eine neue Wolfsverordnung auf den Weg bringen, die den Umgang mit dem streng geschützten Tier regeln soll - auch im Wolfsgebiet Schermbeck. Ein erster Entwurf ist in diesen Tagen veröffentlicht worden. Er soll sich an einer Verordnung aus Niedersachsen orientieren und sieht in Ausnahmefällen sogar einen Abschuss vor.

Wichtig: Es handelt sich erstmal nur um einen Entwurf zur geplanten Wolfsverordnung. In einem nächsten Schritt soll dieser den verschiedenen Interessenverbänden vorgelegt werden. Das soll in den kommenden Tagen geschehen, heißt es am Donnerstag aus dem NRW-Umweltministerium. Ein Sprecher geht von einer großen Runde aus, nennt Tierhalter, den Deichverband, Vertreter aus den betroffenen Kommunen sowie Naturschutzverbände. „Es kann sich da noch etliches ändern“, betont der Sprecher. Wie stehen Ansprechpartner aus dem Kreis dem derzeitigen Entwurf gegenüber?

In Niedersachsen hatte der Nabu gegen die Wolfsverordnung geklagt

Christian Chwallek, stellvertretender Vorsitzender vom Nabu NRW betont, dass es sich bei seiner Einschätzung nur um einen ersten Eindruck handelt. Ohne dass sie schon einer juristischen Prüfung des Nabu unterzogen wurde, sei es erstmal gut, dass eine Wolfsverordnung mehr Sicherheit in der Auslegung gebe. Der Alpener, der beim Nabu für das Thema Wolf zuständig ist, glaubt, dass NRW aus den Fehlern in Niedersachsen gelernt hat. Positiv ist aus Sicht von Chwallek nämlich, dass ein Abschuss immer einer Einzelfallprüfung unterliege. In Niedersachsen hat der Nabu Klage gegen die dortige Wolfsverordnung eingereicht, in dem Bundesland ist es bereits zu mehreren Abschüssen von Wölfen gekommen.

Maik Dünow, Vorsitzender der Schafhalter im Kreis Wesel, ist hingegen enttäuscht. Er habe gedacht, dass es endlich einmal um den Herdenschutz gehe. „Für uns Halter bringt das nichts.“ Dünow hält 800 Schafe in der Region und 20 Hunde zu ihrem Schutz. Das funktioniere sehr gut, er kritisiert aber die Behauptung, der Herdenschutz werde zu 100 Prozent gefördert. Gefördert werde nur das Material, er müsse sich um den Aufbau der Zäune kümmern, die Herdenschutzhunde auch halten, für Futter und Unterbringung aufkommen. „Ich bin nicht gegen den Wolf, er soll aber meine Schafe in Ruhe lassen“, sagt Dünow, der auf die Situation der Halter und die Lage ihrer Familien hinweist und Unterstützung fordert: Die Rückkehr des Wolfes sei aus seiner Sicht eine Gemeinschaftsaufgabe.

René Schneider (SPD) spricht von „Augenwischerei“

Auch dem Bürgerforum Gahlen geht der derzeitige Entwurf noch nicht weit genug: „Das ist jetzt nicht der große Wurf, den wir uns erhofft haben“, sagt Stefan Steinkühler, Sprecher des Bürgerforums. Im Vergleich zur niedersächsischen Verordnung handele es sich bei dem Entwurf des NRW-Umweltministeriums um eine sehr abgespeckte Version. Für die Tierhalter bringe das kaum Vorteile, sagt Steinkühler.

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René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD im Landtag, spricht derweil von „Augenwischerei“. Aus seiner Sicht sei der Entwurf eine „dicke Tube weiße Salbe für die Leute vor Ort“, der Entwurf löse nicht ein einziges Problem. Und: Die Verordnung könne nur abbilden, was jetzt rechtlich möglich ist, verweist der SPD-Politiker auf das Bundesnaturschutz- und EU-Recht. An die Umweltministerin gerichtet sagt er: „Ich glaube, sie kann auch mit der aktuellen Gesetzgebung handeln.“

Plan des Umweltministeriums: Verordnung soll März in Kraft treten

Anders sieht es derweil Charlotte Quik (CDU). Sie begrüßt den Antrag der NRW-Koalition im Landtag, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, eine entsprechende Wolfsverordnung vorzulegen. Horrende Millionenbeträge für den Herdenschutz aufzuwenden, um verhaltensauffällige Wölfe abzuwehren, was letztlich gar nicht möglich sei und einen sehr hohen Aufwand für die Weidetierhalter bedeute, sei nicht angemessen, heißt es in einer Mitteilung. Die Weidetierhaltung sei im Wolfsgebiet Schermbeck gefährdet. „Die Zuständigkeit für die Entnahmeentscheidung muss bei der Leitung des Umweltministeriums liegen und diese muss Rechtssicherheit haben.“

Es gibt schon jetzt viele verschiedene Meinungen zur geplanten Wolfsverordnung. Wie diese schlussendlich aussehen wird, entscheidet sich noch. Sobald die Verbände den Entwurf vorliegen haben, haben sie vier Wochen Zeit, so der Sprecher des Umweltministeriums. Anschließend liege die Verordnung zwei Wochen zur weiteren Diskussion beim Umweltministerium. Geplant sei derzeit, dass die Verordnung im März in Kraft trete.