Kleve. . Die Polizei möchte die Verkehrsregelung an der Klever Heldstraße ändern
Wenn es ein Musterbeispiel für ein klares, allgemeinverständliches Regelwerk gibt, dann sind das die Verkehrsregeln. Sollte man meinen. Ist aber nicht immer so. Zum Beispiel: die Heldstraße in Kleve. Eine Tempo-30-Zone, damit die Autofahrer nicht wie von Sinnen die Straße runterbrettern. Rechts ein rot gepflasterter Fahrradweg und direkt daneben ein Bürgersteig. Alles klar? Von wegen.
Denn: In Tempo-30-Zonen gibt es keine benutzungspflichtigen Radwege. Das heißt: Die Radfahrer dürfen auf der Straße den Berg hinunterfahren. Sie dürfen zwar auch den als solchen erkennbaren Fahrradweg benutzen, müssen es aber nicht. Darum gibt es am oberen Ende der Heldstraße auch kein Radweg-Schild. Alles korrekt. Nur dass kaum ein Verkehrsteilnehmer diese Regelung kennen dürfte.
Im Gegenteil: Viele Autofahrer dürften verärgert sein, wenn plötzlich ein Radfahrer vor ihnen langsam den Berg hinunterfährt, wo er doch den angeblichen Radweg benutzen sollte. Eine schöne Verwirrung. Noch größer wird sie, wenn ein Unfall geschieht. Wer hat Schuld? Der Radfahrer, der auf dem vermeintlichen Radweg fährt, der keiner ist? Der Autofahrer, der nicht damit rechnet, dass ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt?
Zone 30 hebt Radwegpflicht auf
„Die Polizei hat nach einem Unfall schriftlich formuliert, wie die Regelung in Zukunft aussehen sollte“, sagt Ralph van Hoof von der Klever Stadtverwaltung. Polizeihauptkommissarin Manuela Schmickler erklärt die gegenwärtige Situation so: „Der Umstand, dass eine Zone 30 die Radwegpflicht aufhebt, ist den Verkehrsteilnehmern nicht immer präsent. Aus diesem Grund kam es wohl zu Irritationen.“
Der Vorschlag der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Kleve, dem sich auch van Hoof anschließt, lautet: Statt der 30er Zone eine Tempobegrenzung auf 30 Stundenkilometer (roter Kreis mit schwarzer 30). Autos dürfen dann nicht schneller fahren als jetzt. Aber die Fahrräder müssten wieder auf dem Radweg fahren. Und, so Manuela Schmickler: „Die Fußgänger haben einen ausreichend breiten Gehweg und müssten nicht mehr auf verkehrswidrig fahrende Radfahrer achten.“
Alles wäre wieder so, wie die meisten schon immer glaubten, dass es sei. Kleiner Nebeneffekt, der die Stadtkasse schont: Man müsste auch bis auf die Schilder nichts umbauen.
Vorsicht, Rücksicht
Eine interne Verwaltungsvorlage gebe es mittlerweile schon, sagt Kleves Ordnungsamtsleiter Ralph van Hoof. In der Zwischenzeit bis zur Änderung gilt: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Aber das gilt ja immer im Straßenverkehr.