Goch/Pfalzdorf. . Die Eltern wollten sich den „Maxi-Train“ in Goch anschauen, mit dem ihre Kinder beinahe verunglückt wären. Weil der am Freitag von der Bezirksregierung Düsseldorf kurzfristig stillgelegt wurde, ging es in die Mensa
Draußen nieselt es leicht auf den leeren Schulbusparkplatz. Eigentlich sollte dort an der Gesamtschule Mittelkreis am Freitagabend der „Maxi-Train“ bereit stehen, für die Besichtigung. Doch es läuft nur ein Mitarbeiter der Xantener Firma „Scholten Omnibusbetrieb“ herum. Er läuft, damit es nicht zu kalt wird, durch den Niesel. Seine Aufgabe: Enttäuschte Eltern, die nun nicht das Gefährt des Beinahe-Unfalls am Bahnübergang vom 1. Oktober besichtigen können, in die Gesamtschulmensa weiterzuschicken.
Anfangs klappt das gut. Zum Beginn des Treffs, Punkt 16.30 Uhr, zu dem Stadt und der Zweckverband der Gesamtschule einluden, sitzen schon etwa 40 Eltern und wenige Kinder bereit. Wer allerdings etwas zu spät kommt, irrt umher. Immerhin finden im Laufe des Abends noch einmal gut zehn Diskussionsinteressierte den Weg.
Keinerlei Zweifel
Warum der Bus nicht zu sehen ist – will jeder in der Runde wissen. Fast zeitgleich zu dem Treffen, Punkt 16.27 Uhr gab die Stadt Goch eine Pressemitteilung heraus: Darin steht, das der Maxi-Train, das 23,5 Meter lange Gefährt, ein Bus plus angehängtem Bus, „bis auf weiteres nicht mehr verwendet werden darf“ (siehe Box).
Bis zu diesem Zeitpunkt habe man „keinerlei Zweifel“ an der Eignung für den Schülertransport gehabt, erklärt der Leiter der Gocher Schulverwaltung, Hermann-Josef Kleinen, den Sitzenden. Kleinen steht, die gesamten anderthalb Stunden lang. Er leitet den Abend. Neben ihm am Podium sitzen zur Verstärkung der stellvertretende Schulleiter der Gesamtschule Erich Jännert und Jürgen Winterberg, Vorsitzender der Elternpflegschaft. Die drei benennen ein Gutachten der Verkehrsbetriebe aus dem Main-Kinzig-Kreis (Stand: März 2008). Das Gutachten komme zu dem Schluss, so Kleinen, das der Maxi-Train „besser als andere“ Busse für den öffentlichen Personennahverkehr geeignet sei. Mehr wird nicht erläutert – nicht, dass in den Schulbussen stets Busbegleiter mitfahren oder die Schulen vor dem Einsatz des Busses informiert wurden oder die Evaluation auch feststellt, dass durchaus aufgrund der Länge eine „Gewöhnung“ notwendig sei, weil Autofahrer „noch öfters die Länge des Buszuges“ unterschätzten.
All diese Vermutungen und Nachfragen kommen auch so von den Eltern. Sie wollen wissen, warum sie nicht vorab informiert wurden, ob es Busbegleiter geben kann, ob es eine Sparmaßnahme sei den Maxi-Train einzusetzen statt zweier Busse, ob der Bus ein erhöhtes Unfallpotenzial auf Kreuzungen wegen der Überlänge habe. Nicht auf alles wird Schulverwaltungsleiter Kleinen eingehen. Statt die Frage beispielsweise nach dem erhöhten Gefahrenpotenzial zu beantworten, spricht Kleinen darüber, welche Gutachten im laufenden Verfahren zum Bahnübergang seines Wissens erstellt werden.
Bahnübergang ohne Einschränkung
Auflage nicht erfüllt
Weil dem Busfahrer eine „zwingend vorgeschriebene“ Schulung fehle, legte die Bezirksregierung Düsseldorf am Freitag fest, dass der Maxi-Train „bis auf weiteres“ nicht mehr verwendet werden dürfe.
Grundlage ist laut Polizeisprecher Manfred Jakobi eine Auflage, die in der Ausnahmegenehmigung für den Betrieb des Gefährts festgelegt wurde. Wer den Bus fährt, müsse eine Schulung beim Bushersteller – der thüringischen Firma Göppel Bus GmbH – absolvieren.
Der Xantener Busunternehmer Johannes Scholten wollte sich gestern zu dem Vorwurf nicht äußern.
Durchschnittlich dauere die Schulung einen Tag, erklärt Göppel-Bus-Sprecherin Irene Gossner. Sie sei jederzeit durchführbar, man richte sich nach den Busbetreibern.
Genauere Erläuterungen wie es zur Ausnahmegenehmigung ohne Erfüllung der Auflage kam, will die Bezirksregierung heute liefern.
Derzeit ist klar, dass der Bahnübergang nach dem Vorfall von Seiten der Deutschen Bahn „technisch überprüft“ wurde. Laut Bahnsprecher Dirk Pohlmann gehört dazu unter anderem die Kontrolle der Schaltschränke und eine Simulation: „Wenn eine Störung vorläge, gäbe es eine automatische Meldung“, sagt Pohlmann, „Aber es gibt die klare Aussage: Alles funktioniert!“
Dazu gehört auch die Signalanlage: Rollt der Zug auf den Bahnübergang zu, fährt er an einer Kontaktstelle vorbei. „Zugbedingt“ folge dann eine dreisekündige Gelbphase, eine neunsekündige Rotphase und das Herabsenken der Schranke, welches abermals sechs Sekunden dauere. Je nachdem wie schnell der Zug unterwegs sei, kann er dann allerdings bereits den Bahnübergang passieren.
Einschränkungen zur Nutzung des Bahnübergangs gibt es laut Pohlmann nicht. Auch lange Vehikel, wie der 23,5 Meter lange „Maxi-Train“ dürfen passieren.