Kleve. Politiker von Grünen und SPD sehen die Kreispolizeibehörde Kleve als „Verhinderungsbehörde“. Darum geht es in der Auseinandersetzung.
Vertreter von Grünen und SPD ärgerten sich im Klever Verkehrsausschuss über zwei Stellungnahmen der Klever Kreispolizeibehörde und des Landesbetriebs Straßen.NRW. Diskutiert wurde über die Einführung des Grünpfeils für Radfahrer und über ein Überholverbot von Radfahrern in der Innenstadt. In mehreren Fällen kamen Polizei und Landesbetrieb zu einer rechtlich ablehnende Einschätzung. „Ich bewundere die Kreativität der Behörden, Maßnahmen, die von Bund und Land beschlossen worden sind, auszuhebeln“, sagte Detlev Koken von den Grünen sarkastisch. Die Polizei hingegen betont, es gehe darum, eine sachliche Darstellung der Rechtslage zu geben und darum, Verkehrsunfälle zu verhindern.
Anderthalb Meter Schutzstreifen fehlen
Für Verärgerung sorgte bei Detlev Koken die Verweigerung eines Grünpfeils an der Kreuzung Römerstraße/Ringstraße. Die Polizei schrieb in ihrer Stellungnahme, dass der Pfeil an dieser Stelle nicht möglich sei, da es hier keine „Radverkehrsanlage“ gebe. Koken sieht dies anders: „Da gibt es doch einen Fahrradaufstellstreifen (ARAS) und einen aufgezeichneten Radweg.“ Allerdings fehlen anderthalb Meter Schutzstreifen im Kreuzungsbereich. Auf NRZ-Nachfrage erklärt die Polizei in einer schriftlichen Antwort, dass der Grünpfeil nicht möglicht ist, wenn es eine Ampelanlage zur Schulwegsicherung gibt. Und dies sei beim Freiherr-vom-Stein-Gymnasium der Fall. Außerdem sei es gefährlich, wenn Radfahrer von der Römerstraße rechtsabbiegen könnten und dabei auch noch die Ampelanlage an der Ringstraße im Blick haben müssten.
Detlev Koken ist hingegen der Meinung, dass sowohl die Klever Kreispolizeibehörde als auch der Landesbetrieb Straßen.NRW Verhinderungsbehörden seien, die wenig unternähmen, kreativ mitzudenken, wie der Radverkehr verbessert werden könne. Er bat daher die Klever Verwaltung darum, sich künftig energischer für die Belange der Radfahrer einzusetzen und es auch einmal auf einen Streit ankommen zu lassen. Ähnlich sieht es auch Niklas Lichtenberger (SPD), der sich Kokens Kritik in weiten Teilen anschließen konnte. „Die Ausführungen der Kreispolizeibehörde sind an einigen Stellen nicht nachvollziehbar.“
„Stellungnahmen werden vom Auto heraus gedacht und gemacht“
Jannik Berbalk (SPD) hält etwa ein Überholverbot auf der Bahnhofstraße für unverzichtbar: „Tagsüber kann man da nicht Fahrradfahren“, ist er der Meinung. „Ein Überholverbot würde für Fahrradfahrer eine echte Verbesserung bedeuten.“ Berbalk sagte, dass er den Eindruck gewinne, dass die Stellungnahmen von der Kreispolizeibehörde und des Landesbetriebes „vom Auto heraus gedacht und gemacht werden“. Berbalk: „Wir müssen endlich mehr für den Radverkehr tun!“ Er hätte sich mehr „Gegenwehr von der Stadtverwaltung“ bei den Stellungnahmen gewünscht.
Polizeisprecherin Manuela Schmickler widerspricht den Vorwürfen. Bei diesen Anhörungsverfahren gehe es um eine rechtliche Bewertung der Situation und um eine Stellungnahme, die auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung angefertigt werde. „Es geht hierbei um eine gefahrenfreie Teilnahme am Straßenverkehr für sogenannte schwache Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrende.“ Die Polizei lehne Dinge nicht ab oder wolle sie verhindern, sondern gebe eine sachliche Bewertung, betont Schmickler.
Dabei wurden von der Polizei auch nicht alle Bewertungen negativ eingestuft. Der Grünpfeil kann an zwei Stellen eingeführt werden. Mit Hilfe dieses Pfeils können Radfahrer künftig an zwei Kreuzungen rechts abbiegen und müssen nicht auf die Ampelschaltung warten. Die Pfeile werden an der Kreuzung Emmericher Straße/Lindenstraße (Realschule Kellen) in Fahrtrichtung stadtauswärts sowie an der Kreuzung Tiergartenstraße/Gruft ebenfalls in Fahrtrichtung stadtauswärts angebracht.
Überholverbot am Breijpott in Kellen
Die Grünen beantragten zudem mehrere Überholverbote für Autofahrer. Doch die Stadtverwaltung konnte nur ein Überholverbot auf der Straße „Zum Breijpott“ in Kellen durchsetzen. Eine negative Beurteilung gabe es für Überholverbote an der Heldstraße, Wiesen-, Hafen- und Tiergartenstraße sowie für die Bahnhofstraße. Hier lautete jeweils der Hinweis der Polizei, dass die meisten Radfahrer den Radweg benutzen. Ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge sollte man nur da anordnen, wo dies „zwingend erforderlich ist“, so die Polizei. Für Straßen, auf denen der Mindestabstand von 1,50 Meter bzw. zwei Meter sowieso nicht eingehalten werden kann, sei auch keine Beschilderung notwendig. Der Landesbetrieb Straßen.NRW weist darauf hin, dass man den Schilderwald vielmehr ausdünnen sollte.