Kreis Kleve. Die Coronafolgen sind im Kreis Kleve deutlich spürbar, vor allem für Minijobber. Der DGB fordert Reformen und sieht die Krise als Alarmsignal
Viele Minijobber haben während der Coronakrise ihren Job verloren, vor allem im Dienstleistungsbereich war ein hoher Rückgang zu verzeichnen, meldet jetzt der DGB. Das bedeutet: Tausende Kleverinnen und Klever haben in der Corona-Pandemie ihre Jobs verloren und landeten zum Teil in Hartz IV. Der DGB fordert angesichts dieser Zahlen eine Minijob-Reform.
Minijobber wurden als erste vor die Tür gesetzt
„Die aktuelle Krise ist ein Alarmsignal. Minijobberinnen und Minijobber wurden in der Pandemie als erste vor die Tür gesetzt, als die Restaurants, die Läden und die Schulen dicht machen mussten“, sagte Rolf Wennekers, Vorsitzender des DGB Kreisverbandsvorstands Kleve. Da geringfügig Beschäftigte von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen sind, erhalten sie weder Kurzarbeiter-, noch Arbeitslosengeld. Vielen bleiben nur die viel zu niedrigen Leistungen der Grundsicherung.
„Minijobber mussten bittere Einkommensverluste einstecken und haben Probleme, überhaupt ihren Lebensunterhalt zu sichern. Gerade in Krisenzeiten müssen sich Beschäftigte aber auf ein soziales Sicherungsnetz verlassen können. Minijobs lösen dieses Versprechen nicht ein“, beklagte Wennekers.
Unter den Betroffenen lag der Frauenanteil bei 73,4 Prozent
Unter den Betroffenen lag der Frauenanteil bei 73,4 Prozent. „Vor allem Frauen sind vom Wegfall betroffen. Die Pandemie legt damit grundlegende und strukturelle Probleme des Arbeitsmarkts offen. Durch Fehlanreize, wie dem vermeintlichen Vorteil eines Brutto-für-NettoVerdienstes, stehen sie Niedriglöhnen und Altersarmut gegenüber. Die Möglichkeit einer eigenständigen Existenzsicherung wird ihnen verwehrt. Minijobs sind ein Relikt anderer Zeiten und müssen dringend reformiert werden“, forderte Wennekers. Der DGB kritisiert wegen seiner gravierenden Nachteile für Beschäftigte schon lange das „System Minijob“ und setzt sich für eine Umwandlung aller Minijobs in sozial abgesicherte Beschäftigung ein