Kleve. Wahlleiter Willibrod Hass stimmte sich mit Kreiswahlleiter ab: Lieber das hinnehmen als Briefwahlstimmen für ungültig zu erklären.

„Es ist ein Fehler, den ich mir bei aller Sorgfalt nicht erklären kann“, sagte Udo Hübbers vom Fachbereich Bürgerdienste der Stadt am Mittwochabend in einer Sondersitzung des Wahlausschusses Kleve. Den hatte Willibrord Haas als Wahlleiter einberufen. Auf Stimmzetteln für die Kommunalwahl war versehentlich eine Ortsangabe falsch. 24 verschiedene korrekte Zettel waren der Druckerei überliefert worden, die hatte Vorabdrucke zum Korrekturlesen zurück geschickt und da habe er diese Angabe übersehen, gestand Hübbers. Erst spät, nach dem Aushang der Musterstimmzettel sei es am 3.9. aufgefallen: Für Bürgermeisterkandidat Rolf Jansen – der im Publikum saß – wird da Kleve als Wohnort angegeben, er wohnt aber in Kranenburg-Zyfflich. Was sachlich kein Problem ist, aber es ist eben ein Druckfehler auf dem Wahlzettel.

Entscheidung im Sinne der 7799 Bürger am 7.9. getroffen

Doch 7799 Personen habe bereits in der Absicht, ihre Stimme zur Wahl abzugeben, die Briefwahlunterlagen angefordert. Ihnen nun neue Unterlagen diese Woche noch zuzuschicken, erreiche möglicherweise nicht jeden. Man wolle auch alle nicht diese Stimmen für ungültig erklären. Beides „wäre ein erheblicher Eingriff in das Wahlrecht“, kommt Haas zur Entscheidung. Die hatte er mit Rechtsdirektor Wolfgang Goffin und dem Kreiswahlleiter abgestimmt. Von dort liege eine umfangreiche Stellungnahme vor. Den Fehler der Ortsangabe schätzt Haas als „nicht so gravierend“ ein. Die Entscheidung im Sinne der 7799 Bürger hat Haas am 7.9. getroffen. „Sie ist rechtlich überprüfbar“. Für alle anderen Wähler wurden bereits neue Wahlzettel gedruckt.

Einige Wahlausschussmitglieder hakten mehrfach nach: Kann jemand die Wahl anfechten? Ja, jeder Wahlberechtigte kann jede Wahl anfechten, erklärte Rechtsdirektor Goffin. Am Dienstag nach der Wahl tagt der Wahlausschuss, gibt dem neuen Rat eine Empfehlung, das Wahlergebnis für gültig zu erklären (oder nicht), der Wahlprüfungsausschuss kontrolliert. Der Rat beschließt dann Wochen später. Einspruch kann einen Monat lang eingelegt werden.