Goch/Kleve. Inhaber und Betreiber des bordellähnlichen Betriebs „FKK van Goch“ sollen Abgaben in Höhe von 1,9 Millionen Euro nicht abgeführt haben.

Die Vorwürfe gegen die Betreiber des „FKK van Goch“ wiegen schwer. Umsatz- und Lohnsteuern in jeweils sechsstelliger Höhe sowie Sozialversicherungsbeiträge von über einer Million Euro sollen die beiden nicht abgeführt haben. Nun kommt der Fall vor das Klever Landgericht.

Am kommenden Dienstag soll die Strafverhandlung gegen die 59-Jährige und den 56 Jahre alten Mann aus Gladbeck wegen Steuerhinterziehung in 81 Fällen und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt in 110 Fällen beginnen. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten als Betreiberin beziehungsweise Inhaber des „bordellähnlichen Betriebs“ für die Jahre 2010 bis 2014 Umsatzsteuerjahreserklärungen und für die Monate Januar 2015 bis April 2016 Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben haben, die nicht die volle Höhe der erzielten Umsätze enthielten.

Nun berechnet die Anklage centgenau: Umsatzsteuer in Höhe von 332.720,34 Euro sollen nicht abgeführt worden sein. Der nächste Vorwurf: Sie sollen die Prostituierten und die ihnen gezahlten Löhne nicht zur Sozialversicherung gemeldet und daher keine Sozialabgaben gezahlt haben. Für den Zeitraum von März 2007 bis April 2016 käme dafür eine erhebliche Summe zusammen: Nämlich Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 1.189.909,20 Euro. Außerdem sollen die Angeklagten die Löhne der Prostituierten für den Zeitraum Mai 2011 bis April 2016 gegenüber dem Finanzamt nicht angemeldet und so die Lohnsteuer in Höhe von 405.840,50 Euro verkürzt haben.

Acht Verhandlungstage sind am Landgericht Kleve angesetzt

Insgesamt soll sich so ein Abgabeschaden in Höhe von 1.928.270,40 Euro ergeben. Insgesamt sind acht Verhandlungstage von der 9. großen Strafkammer angesetzt worden. Los geht’s am Dienstag, 11. August, 9.30 Uhr, im Saal A105 des Klever Landgerichts.