Kalkar. In Kalkar gibt es mächtigen Ärger. Nach Auffassung des Wahlleiters wohnt Korkut Berdi (CDU) nicht in Kalkar und muss ausgeschlossen werden.
Das CDU-Mitglied Korkut Berdi soll als Direktkandidat von der Kommunalwahl in Kalkar ausgeschlossen werden. Dies sieht die Beschlussvorlage des Wahlausschusses für Donnerstag vor. Wahlleiter Frank Sundermann führt darin aus, dass Berdi mangels Wählbarkeit gestrichen werden müsse. Damit hätte die CDU in Kalkar keine Chance ein Direktmandat im Wahlkreis 7 zu erreichen.
Auf NRZ-Nachfrage erklärt Sundermann, dass Korkut Berdi zwar mit seinem Erstwohnsitz in Kalkar gemeldet sei und das an seiner Praxisadresse, Douvermanstege 13. Berdi ist Zahnarzt in Kalkar.
Berdis Hauptwohnsitz sei eine „Scheinwohnung“
Die Verwaltung habe allerdings Hinweise erhalten, dass der CDU-Mann dort gar nicht wohnt. Man habe daher ein Gespräch mit Berdi geführt und die Wohnung besichtigt, so Sundermann. Es gebe zwar eine Übernachtungsmöglichkeit, aber „de facto ist dies keine Wohnung. Und erst Recht kein Hauptwohnsitz. Es ist in Anführungsstrichen eine ‘Scheinwohnung’“, so Sundermann. Er habe daher keine andere Möglichkeit als Berdi von der Wahlliste zu streichen. Denn ein Direktkandidat muss auch in Kalkar wohnen.
Sollte der Beschlussvorschlag vom Wahlausschuss abgelehnt werden, müsse er dies beanstanden so Sundermann.
Berdi will für die Wahl kämpfen
Korkut Berdi erzählt der NRZ, dass er sehr wohl in Kalkar dauerhaft wohne und hier seinen Erstwohnsitz habe. In Kleve bezahle er die Zweitwohnungssteuer.
Es habe keine Begehung der Räumlichkeiten mit Frank Sundermann gegeben: „Er kam in die Praxis, saß auf einem Stuhl und ist danach wieder gegangen. Er hat sich also die 200 Quadratmeter überhaupt nicht angesehen“, so Berdi. Er werde auf jeden Fall den Beschluss beanstanden. Dies werde dann über den Vertrauensmann der CDU erfolgen: Theodor Reumer. Die Widerspruchsformulierung werde an den Kreiswahlleiter gesendet. Dieser müsse dann entscheiden.
Korkut Berdi sagte, dass nach dem Wahlgesetz nur das Melderecht entscheidend ist, nicht baurechtliche Vorgaben. Überhaupt gebe nach dem Wohnmeldegesetz keine konkreten Vorgaben, was als Wohnung zu werten ist. Selbst eine Schiffskajüte könne als Wohnung gelten. Die Räumlichkeiten an der Douvermanstege seien auch keine Gewerberäumlichkeiten. „Ich bin Freiberufler. Das ist etwas ganz anderes“, so Berdi.
Der Wahlausschuss in Kalkar tagt am Donnerstag, um 18 Uhr im Raum 400 im Verwaltungsneubau. Grabenstraße 69.