Kreis Kleve. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung sieht zahlreiche Verbesserungen für Radfahrer vor, die auch erhebliche Auswirkungen haben werden.
Als leidenschaftlicher Radfahrer weiß Achim Jaspers, wo es hakt: Kleve braucht mehr Radwege, bessere Ampelschaltungen und eine generell fahrradfreundliche Infrastruktur. Der 55-jährige Leiter der Verkehrsabteilung der Polizei kann sich noch weitere Maßnahmen vorstellen, um Kleve wirklich fahrradfreundlich zu gestalten. Möglichkeiten gebe es viele.
Nebeneinander radfahren
Eine große Hilfe dabei ist die jüngste Änderung der Straßenverkehrsordnung, die dem Radfahrer auf der Straße mehr Rechte einräumt. Leider wurden die Änderungen wegen der Diskussion um den umstrittenen Bußgeldkataloges bislang kaum zur Kenntnis genommen. Umgesetzt werden die „Fahrradartikel“ 1 und 2 der Novelle erst dann, wenn auch der Bußgeldkatalog (Art. 3) rechtlich einwandfrei ist.
Sind Piktogramme doch erlaubt?
Um Fahrradstraßen besser zu kennzeichnen, wünscht sich die Politik in Kleve auffällige Piktogramme auf dem Asphalt. In Geldern wurde so ein Piktogramm jetzt auf der Bahnhofstraße angebracht , damit für den Autofahrer leicht erkenntlich ist, dass hier Radfahrer Vorrang genießen (Foto).
In Kleve hieß es dazu im Verkehrsausschuss von Ordnungsamts-Chef Ralph van Hoof, dass dies nicht zulässig sei. Dies sieht Geldern allerdings anders: Heinz-Theo Angenvoort, zuständig für den Bereich Mobilität in Geldern, erläutert der NRZ, dass dies „zweifelsfrei zulässig“ ist. Man habe sogar die Möglichkeit, wiederholende Piktogramme auf Fahrradstraßen anzubringen. Man habe dies im Vorfeld mit allen relevanten Behörden abgeklärt.
So sieht die „Fahrradnovelle“ unter anderem vor, dass Radfahrer zu zweit nebeneinander fahren dürfen, wenn kein Radweg vorhanden ist und wenn sie den Verkehr nicht behindern. Auch muss von Autofahrern ein größerer Abstand beim Überholen eingehalten werden: 1,50 Meter innerhalb der geschlossenen Ortschaft und sogar zwei Meter außerhalb.
In der Praxis kann dies zu Verwirrungen führen. Achim Jaspers erklärt konkrete Folgen an zwei Beispielen: So könnten auf der Flutstraße in Kleve zwei Radfahrer grundsätzlich nebeneinanderfahren. Autos, die sich nähern, müssten warten, wenn Gegenverkehr kommt. Eine Behinderung des Verkehrs läge dann vor, wenn der Autofahrer für einen längeren Zeitraum keine Möglichkeit hat, die Radfahrer zu überholen. Dann müssten diese wieder hintereinanderfahren.
Auf der Briener Straße hingegen hätten unter Berücksichtigung der Abstandsregelung Autofahrer grundsätzlich nicht die Möglichkeit, zwei nebeneinanderfahrende Radfahrer zu überholen, weil die Straße zu schmal ist. Hier müssten dann die Radfahrer Rücksicht nehmen und hintereinanderfahren, wenn sich Autos nähern.
Faktisches Überholverbot
Erhebliche Auswirkungen kann diese Novelle auch auf die Klever Innenstadt haben, da hier etliche Radwege wegen einer nicht ausreichenden Breite nicht benutzungspflichtig sind. Wer als Radfahrer künftig auf der Hafenstraße oder Albersallee fährt, der darf vom Autofahrer nicht mehr überholt werden, da auf der schmalen Straße der Sicherheitsabstand nicht mehr eingehalten werden kann. Hier sei dann die Stadt gefordert, die Benutzungspflicht des Radweges wieder herzustellen, so Jaspers.
Neu ist auch die Möglichkeit zur Errichtung einer Fahrrad-Zone – ähnlich einer Zone-30. Autofahrer müssen 30 km/h fahren und dürfen Radfahrer nicht gefährden. Entsprechende Schilder gibt es.
Den Umbau Kleves zu einer fahrradfreundlichen Stadt sei eine „enorme Herausforderung“, ahnt Jaspers. Gerade die innerstädtischen Ringstraßen seien Hauptverkehrsadern in der Kreisstadt. Im Zentrum wirkliche Fahrradstraßen zu verwirklichen sei nicht einfach. „Wer das Radfahrern fördern will, muss den Verkehrsraum anpassen“, so Jaspers.