Kreis Kleve. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Barbara Hendricks will für die Fleischbranche strengere Regeln, mehr Kontrollen und einen höheren Mindestlohn.
Die Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Barbara Hendricks (SPD) spricht sich für eine Erhöhung des Mindestlohns in der fleischverarbeitenden Industrie aus. „Der Mindestlohn muss hier greifen und erhöht werden“, sagte sie im Gespräch mit der NRZ. Ferner sollte ein vernünftiger Tarifvertrag mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden: „Die Mitarbeiter von Schlachthöfen müssen ja nicht nur nach Mindestlohn bezahlt werden. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten steht ganz sicher für Tarifgespräche zur Verfügung“, so die 68-Jährige.
Sie unterstützt die von Arbeitsminister Hubertus Heil geforderten Maßnahmen: So sollen künftig nur noch betriebsangehörige Mitarbeiter auf einem Schlachthof arbeiten dürfen. Werkverträge werden verboten und Arbeitszeitverstöße strenger geahndet. „Der Arbeitsminister hat ja Recht, wenn er sagt, dass auf den Schlachthöfen zum Teil die organisierte Verantwortungslosigkeit herrscht“, sagte die ehemalige Bundesumweltministerin.
Anfrage an die Bundesregierung gestellt
Hendricks hat eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um Kontakt mit der niederländischen Reichsregierung aufzunehmen. Es müsse auch das Problem der grenzüberschreitenden Leiharbeiter geregelt werden. Hierfür müssten Deutschland und die Niederlande gemeinsame Regelungen finden.
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Auch sei eine Aufstockung des Personals bei den Gesundheits- und Veterinärämtern erforderlich, um wirksamer kontrollieren zu können, so die SPD-Politikerin. Der Arbeitsschutz müsse eine wichtigere Rolle spielen. Auch die Gewerbeaufsicht müsse stärker eingeschaltet werden: „In der Tat wird man hier personell aufstocken müssen“, sagte Hendricks.
Wohnungsaufsichtsgesetz muss angepasst werden
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Die SPD-Abgeordnete hofft darauf, dass das neue Arbeitsschutzprogramm für die Fleischindustrie zum 1. Januar in Kraft treten kann: „Aber man darf es sich mit einem Gesetzentwurf auch nicht zu leicht machen“, warnte sie. „Es wird sicherlich Klagen geben.“
Ferner solle man die Unterkünfte der Leiharbeiter im Blick behalten. Das Wohnungsaufsichtsgesetz müsse angepasst werden, forderte Hendricks. Es habe sich jetzt gezeigt, dass dieses Gesetz für die Leiharbeiterhäuser wirkungslos ist.
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So müsse die Frage geklärt werden, ob man bei diesen Häuser noch von einer Wohnung sprechen oder von einer Unterkunft. „Oder ist dies sogar eine Unterbringung eigener Art?“, fragte Barbara Hendricks. Für die Stadt Goch hatte Bürgermeister Ulrich Knickrehm unlängst angekündigt, die Unterbringungen von Leiharbeiter als Herbergsbetriebe einzustufen zu wollen, um dem Problem der schlechten Bedingungen in den Sammelunterkünften Herr zu werden.