Kalkar. Nur das ehemalige Kulturhaus Wissel wurde sofort geschlossen, weil es nicht zur Dauerübernachtung zugelassen ist.

In der Stadt Kalkar sind neun Unterkünfte für Arbeiter aussüdosteuropäischen Staaten, die in der Regel für niederländische Leiharbeitsfirmen tätig sind, bekannt – in vieren arbeiten die Bewohner in der niederländischen Fleischindustrie. Bereits zu Beginn des Jahres 2019 hatte sich die Stadt an den Kreis Kleve gewandt, um eine bauaufsichtliche Prüfung zu veranlassen. Der Kreis meldete, dass keine baurechtswidrigen Zustände und keine Überbelegung festgestellt werden konnten.

Im Gespräch bleiben und Lösungswege suchen

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Kalkar stehe in regelmäßigem Kontakt zu allen Eigentümern bzw. Hausverwaltern, dass sich die Bewohner zeitnah an- und abmelden. Das werde tagesgenau dokumentiert und regelmäßig durch Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes überprüft. „Es ist wichtig“, so Fachbereichsleiter Andreas Stechling, „dass man im Gespräch bleibt und gegebenenfalls Probleme ansprechen kann und Lösungswege aufzeichnet,“ bei Parkproblemen, Lärmvermeidung oder Verschmutzung der Außenanlagen.

Vorige Woche überprüften Ordnungsamt, Kreis-Gesundheitsamt, der Arbeitsschutz der Bezirksregierung, die Bauordnung des Kreises sowie der Malteser Hilfsdienst die vier Unterkünfte, die Mitarbeiter der Fleischindustrie beherbergen. „Ich war bei allen dabei. Die Unterbringung ist in keinster Weise menschenunwürdig. Es wohnen dort maximal zwei Personen pro Zimmer, oft waren es Ehepaare,“ sagt Stechling auf NRZ-Anfrage. Alle anwesenden Bewohner wurden auf Corona getestet. Ein Arbeiter war positiv, die Unterkunft, bestehend aus zwei Wohneinheiten steht bis zu dieser Woche unter Quarantäne.

Außerdem wurde eine Nutzungsuntersagung für ein bekanntes Leiharbeiterquartier in Wissel ausgesprochen. „Das ehemalige Kulturhaus hatte früher Musikern bei Bläserworkshops auch mal zum Übernachten gedient“, erklärt Stechling. Eine Beherbergung auf Dauer ist ab sofort nicht gestattet. Die niederländische Leiharbeitsfirma muss unverzüglich andere Unterkunftsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter bereit stellen.