Kleve. Die Stadt Kleve genehmigt Fahrschulen die Ausnahme: Sie dürfen schulen. Der Abstand muss aber gewahrt bleiben.

Die Fahrschulen im Kreis Kleve dürfen ihre Kunden wieder ausbilden. Kleve macht davon Gebrauch und lässt nach den derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen Ausnahmen nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu. Die Fahrschulen im Stadtgebiet Kleve könnten somit unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen sowie der Sicherstellung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen und einer Begrenzung im Schulungsraum auf maximal eine Person pro zehn Quadratmeter wieder öffnen.

Der generelle Mindestabstand von 1,5 Metern gilt beim praktischen Fahrunterricht im Auto nicht. Es ist jedoch darauf zu achten, dass an einer KFZ-Fahrstunde nur der Fahrlehrer, der Fahrschüler, sowie im Prüfungsfall zusätzlich die Prüfungsperson teilnehmen.

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Der erforderliche Antrag ist beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve, Minoritenplatz 1 in Kleve oder per E-Mail an michel.janssen@kleve.de zu stellen.