Kreis Kleve. Neue Allgemeinverfügungen zur Schließung des Einzelhandels sind im Kreis Kleve in Arbeit. Einige Geschäfte sind schon geschlossen.
Die neuen Regeln für den Einzelhandel kam am späten Dienstagabend per Tweet: In einer Nachricht auf Twitter konkretisierte das NRW-Gesundheitsministerium den Erlass für kontaktreduzierende Maßnahmen. Demnach müssen ab dem 18. März alle Verkaufsstellen des Einzelhandels schließen bis auf folgende Ausnahmen: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
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Auch in den derzeit ohnehin viel beschäftigten Verwaltungen in den Städten und Gemeinden des Kreises Kleve sorgten die verschärften Bestimmungen für den Einzelhandel, die die Landesregierung am Nachmittag noch nicht mitgeteilt hatte, für zusätzliche Arbeit. Sie erarbeiteten am Morgen und Vormittag neue Allgemeinverfügungen. „Wir sind aktuell in einer extremen Situation. Wenn die Informationen vom Land dann teilweise nur bruchstückhaft und lückenhaft fließen, macht es die Sache nicht leichter“, sagte Torsten Matenaers, Sprecher der Stadt Goch, im Gespräch mit der NRZ.
Der Erlass des Landes NRW gilt
Davon unabhängig, wann die Allgemeinverfügung offiziell in Kraft tritt, bittet die Stadt Goch, den Erlass des Landes NRW ernst zu nehmen. „Da steht drin, dass die Geschäfte ab heute geschlossen sein müssen. Es gibt keinen Interpretationsspielraum. Wir haben die dringende Bitte, diesen Erlass zu beherzigen“, so Matenaers.
Auch in Kalkar wird am Mittwoch eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht werden. „Ich habe aber eher den Eindruck, dass der Einzelhandel bereits jetzt auf freiwilliger Basis schließt“, sagte Stadtsprecher Harald Münzner. Am Nachmittag soll zudem ein weiteres Treffen aller Ordnungsamtsleiter im Kreis Kleve stattfinden. Die Stadt Kleve kündigte auf Anfrage neue Informationen zu Allgemeinverfügungen für den Nachmittag an.